Verfahrensdauer
Die österreichische Justiz ist mit Nachdruck um möglichst zeitnahe Erledigungen der Geschäftsfälle bemüht, denn eine lange Verfahrensdauer stellt die Verfahrensbeteiligten vor finanzielle und psychische Belastungen.
Die durchschnittliche Dauer der im Jahr 2025 erledigten Zivilverfahren betrug bei den Bezirksgerichten 8,6 Monate und bei den Landesgerichten 16,3 Monate.
Wenn auch jedes länger anhängige Verfahren schmerzt, weisen die österreichischen Gerichte im internationalen Vergleich bei der Verfahrensdauer damit grundsätzlich gute Werte auf.
Auch im sensiblen Bereich der Strafverfahren ist die durchschnittliche Verfahrensdauer äußerst kurz. So betrug die Dauer von Ermittlungstverfahren im Jahr 2025 bei bezirksgerichtlicher Zuständigkeit 3,9 Monate und bei landesgerichtlicher Zuständigkeit 2,7 Monate. Die durchschnittliche Verfahrensdauer von Hauptverhandlungen betrug 4,4 Monate.
Im ständigen Bemühen der Justiz um möglichst optimale Bedingungen für eine funktionierende Rechtsprechung wurden und werden laufend Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, gesetzt.