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Personalstand in der Justiz

Derzeit (Stand: Jänner 2026) sind in den Personalbereichen der Justiz folgende Planstellen systemisiert:


Bundesministerium für Justiz (Zentralstelle):

Bedienstete im höheren Dienst sowie Richter:innen und Staatsanwält:innen  (einschließlich Zuteilungen)

227

übrige Bedienstete (einschließlich Zuteilungen)

199

Datenschutzbehörde:

Bedienstete im höheren Dienst

31

übrige Bedienstete

17

Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur:

Richter:innen (einschließlich der Richter:innen im Evidenzbüro des OGH)

73

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

19

übrige Bedienstete

40

Justizbehörden in den Ländern:

4 Oberlandesgerichte, 4 Oberstaatsanwaltschaften, 20 Landesgerichte,  16 Staatsanwaltschaften, Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), 113 Bezirksgerichte

Richter:innen

1.706

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

450

Richteramtsanwärter:innen

180

Bedienstete im höheren Dienst 49

übrige Bedienstete

4.643

Bundeskartellanwältin bzw Bundeskartellanwalt und Stellvertreter:in

5

Bundesverwaltungsgericht:

Richter:innen

220

Bedienstete im höheren Dienst
                             189

übrige Bedienstete

210

Justizanstalten: 29 Justizanstalten

Bedienstete insgesamt

4.164


Konkret sind derzeit (Stand: 1. Jänner 2026) beim Obersten Gerichtshof und bei der Generalprokuratur 131,58 Personen beschäftigt. Bei der Datenschutzbehörde sind 49,00 Bedienstete im Einsatz. Im Planstellenbereich der Justizbehörden in den Ländern sind 7.174,18 Beschäftigte, davon 1.735,53 Richter:innen, 245,95 Richteramtsanwärter:innen und 462,23 Staatsanwält:innen, beim Bundesverwaltungsgericht 612,65 Personen, hievon 226,75 Richter:innen tätig. 

Die Erledigung der Aufgaben des Justizressorts wird von 412,30 Mitarbeiter:innen der Zentralstelle unterstützt. 3.904,63 Mitarbeiter:innen versehen ihren Dienst im Strafvollzug.

Die tatsächlich eingesetzten Personalkapazitäten werden in Vollbeschäftigtenäquivalenten (VBÄ) angegeben, die als Messgröße des tatsächlichen Personaleinsatzes dienen und etwa auch Teilauslastungen berücksichtigen. Sie weichen daher zahlenmäßig von den oben dargestellten (systemisierten) Planstellen ab.


Stand: Jänner 2026