Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2] Zum Untermenü [3]

Personalstand in der Justiz

Derzeit (Stand: Jänner 2025) sind in den Personalbereichen der Justiz folgende Planstellen systemisiert:


Bundesministerium für Justiz (Zentralstelle):

Bedienstete im höheren Dienst sowie Richter:innen und Staatsanwält:innen  (einschließlich Zuteilungen)

227

übrige Bedienstete (einschließlich Zuteilungen)

198

Datenschutzbehörde:

Bedienstete im höheren Dienst

31

übrige Bedienstete

17

Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur:

Richter:innen (einschließlich der Richter:innen im Evidenzbüro des OGH)

73

Staatsanwält:innen

19

übrige Bedienstete

40

Justizbehörden in den Ländern:

4 Oberlandesgerichte, 4 Oberstaatsanwaltschaften, 20 Landesgerichte,  16 Staatsanwaltschaften, Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), 113 Bezirksgerichte

Richter:innen

1.706

Staatsanwält:innen

450

Richteramtsanwärter : innen

180

Bedienstete im höheren Dienst 49

übrige Bedienstete

4.639

Bundeskartellanwält:in und Stellvertreter:in

5

Bundesverwaltungsgericht:

Richter:innen

220

Bedienstete im höheren Dienst
                             189

übrige Bedienstete

211

Justizanstalten: 28 Justizanstalten

Bedienstete insgesamt

4.164


Konkret sind derzeit (Stand: 1. Jänner 2025) beim Obersten Gerichtshof und bei der Generalprokuratur 129,80 Personen beschäftigt. Bei der Datenschutzbehörde sind 50,00 Bedienstete im Einsatz. Im Planstellenbereich der Justizbehörden in den Ländern sind 7.144,01 Beschäftigte, davon 1.721,80 Richter:innen, 259,25 Richteramtsanwärter:innen und
452,76 Staatsanwält:innen, beim Bundesverwaltungsgericht 622,55 Personen, hievon 223,15 Richter:innen tätig. Die Erledigung der Aufgaben des Justizressorts wird von 393,70 Mitarbeiter:innen der Zentralstelle unterstützt. 3.876,06 Mitarbeiter:innen versehen ihren Dienst im Strafvollzug.

Die tatsächlich eingesetzten Personalkapazitäten werden in Vollbeschäftigtenäquivalenten (VBÄ) angegeben, die als Messgröße des tatsächlichen Personaleinsatzes dienen und etwa auch Teilauslastungen berücksichtigen. Sie weichen daher zahlenmäßig von den oben dargestellten (systemisierten) Planstellen ab.


Stand: März 2025