Verteilung des Insassinnen- bzw. Insassenstandes
Stand: 1. Mai 2026
Der Insassenstand umfasst alle in den Justizanstalten verwalteten Insassinnen und Insassen. D.h. er berücksichtigt auch Personen, bei denen die Haft/Anhaltung aktuell nicht in einer Justizanstalt vollzogen wird, wie z.B. jene in Krankenanstalten oder im elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel).
Insassinnen- bzw. Insassenstand: 10.073
davon weiblich: 728 (7,23 %)
9.093 Insassinnen bzw. Insassen befinden sich in Justizanstalten. (Bei einer Belagsfähigkeit von 8.402 Plätzen entspricht das 108,22 % der Belagskapazität.)
980 Insassinnen bzw. Insassen befinden sich in psychiatrischen Krankenhäusern beziehungsweise im elektronisch überwachten Hausarrest.
Verteilung der Insassinnen bzw. Insassen:
- Strafhaft: 6.085 (60,41 %) davon 381 im elektronisch überwachten Hausarrest.
- Untersuchungshaft: 1.905 (18,91 %) davon 1 im elektronisch überwachten Hausarrest.
- Untergebrachte: 1.674 (16,62 %)
Umfasst alle Personen im Maßnahmenvollzug (§§ 21, 22, 23 StGB).
- Sonstige Haft: 409 (4,06 %) davon 1 im elektronisch überwachten Hausarrest.
Dabei handelt es sich um den Vollzug von Freiheitsstrafen für Verwaltungsbehörden, Finanzbehörden sowie ausländische Behörden (Auslieferungshaft).
Grafische Darstellung der Verteilung:
