Verteilung des Insassinnen- bzw. Insassenstandes
Stand: 1. Dezember 2025
Der Insassenstand umfasst alle in den Justizanstalten verwalteten Insassinnen und Insassen. D.h. er berücksichtigt auch Personen, bei denen die Haft/Anhaltung aktuell nicht in einer Justizanstalt vollzogen wird, wie z.B. jene in Krankenanstalten oder im elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel).
Insassinnen- bzw. Insassenstand: 10.169
davon weiblich: 724 (7,12 %)
9.237 Insassinnen bzw. Insassen befinden sich in Justizanstalten. (Bei einer Belagsfähigkeit von 8.339 Plätzen entspricht das 110,77 % der Belagskapazität.)
932 Insassinnen bzw. Insassen befinden sich in psychiatrischen Krankenhäusern beziehungsweise im elektronisch überwachten Hausarrest.
Verteilung der Insassinnen bzw. Insassen:
- Strafhaft: 6.220 (61,17 %) davon 359 im elektronisch überwachten Hausarrest.
- Untersuchungshaft: 1.869 (18,38 %) davon 2 im elektronisch überwachten Hausarrest.
- Untergebrachte: 1.620 (15,93 %)
Umfasst alle Personen im Maßnahmenvollzug (§§ 21, 22, 23 StGB).
- Sonstige Haft: 460 (4,52 %) davon 3 im elektronisch überwachten Hausarrest.
Dabei handelt es sich um den Vollzug von Freiheitsstrafen für Verwaltungsbehörden, Finanzbehörden sowie ausländische Behörden (Auslieferungshaft).
Grafische Darstellung der Verteilung:
