Verteilung des Insassinnen- bzw. Insassenstandes
Stand: 1. April 2025
Der Insassenstand umfasst alle in den Justizanstalten verwalteten Insassinnen und Insassen. D.h. er berücksichtigt auch Personen, bei denen die Haft/Anhaltung aktuell nicht in einer Justizanstalt vollzogen wird, wie z.B. jene in Krankenanstalten oder im elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel).
Insassinnen- bzw. Insassenstand: 9.887
davon weiblich: 708 (7,16 %)
8.972 Insassinnen bzw. Insassen befinden sich in Justizanstalten. (Bei einer Belagsfähigkeit von 8.261 Plätzen entspricht das 108,61 % der Belagskapazität.)
915 Insassinnen bzw. Insassen befinden sich in psychiatrischen Krankenhäusern beziehungsweise im elektronisch überwachten Hausarrest.
Verteilung der Insassinnen bzw. Insassen:
- Strafhaft: 6.196 (62,67 %) davon 381 im elektronisch überwachten Hausarrest.
- Untersuchungshaft: 1.770 (17,90 %) davon 4 im elektronisch überwachten Hausarrest.
- Untergebrachte: 1.518 (15,35 %)
Umfasst alle Personen im Maßnahmenvollzug (§§ 21, 22, 23 StGB).
- Sonstige Haft: 403 (4,08 %) davon 3 im elektronisch überwachten Hausarrest.
Dabei handelt es sich um den Vollzug von Freiheitsstrafen für Verwaltungsbehörden, Finanzbehörden sowie ausländische Behörden (Auslieferungshaft).
Grafische Darstellung der Verteilung: