Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2] Zum Untermenü [3]

Prinzipien

Prinzipien sind Grundsätze.
Das sind die wichtigsten Prinzipien der österreichischen Justiz:

Recht auf ein Verfahren

Jeder Mensch in Österreich hat das Recht auf ein Verfahren.
Das Verfahren wird von einem Richter oder einer Richterin geführt.
Dieses Recht steht in der österreichischen Verfassung.

Zuständiges Gericht

Für ein Verfahren ist immer ein bestimmtes Gericht zuständig.
Gesetze regeln, welches Gericht zuständig ist.
Die Zuständigkeit kann vom Ort abhängig sein.
Zum Beispiel: vom Wohnsitz der beklagten Person.
Die Zuständigkeit kann auch andere Gründe haben.
Zum Beispiel: das Strafmaß bei strafrechtlichen Anklagen.
Für bestimmte Rechtssachen gibt es auch eigene Gerichte.
Zum Beispiel: das Handelsgericht in Wien.

Innerhalb eines Gerichts regelt der Senat die Zuständigkeit.
Der Senat ist eine Versammlung von Richtern und Richterinnen.
Der Senat beschließt für jedes Jahr eine Geschäftsverteilung.
Das bedeutet:
Die Fälle werden bestimmten Richtern und Richterinnen zugeteilt.
Der Senat entscheidet objektiv und sachlich.
So sorgt man dafür,
dass Richter und Richterinnen nicht beeinflusst werden können.

Instanzen und Rechtsmittel

Die Gerichte sind in mehreren Stufen organisiert.
Diese Stufen nennt man Instanzen.

Gerichtliche Entscheidungen können
mit Rechtsmitteln bekämpft werden.
Das bekannteste Rechtsmittel ist die Berufung.

Über das Rechtsmittel entscheidet jeweils
ein Gericht einer höheren Instanz.
Dieses Gericht ist dann die zweite Instanz.
Es prüft das Verfahren und trifft eine neue Entscheidung
oder bestätigt die Entscheidung des Gerichts.

Grundsätzlich gibt es diese Instanzen:

  • Das Landesgericht entscheidet über Rechtsmittel
    gegen Entscheidungen eines Bezirksgerichts.
  • Das Oberlandesgericht entscheidet über Rechtsmittel
    gegen Entscheidungen eines Landesgerichts.
  • In bestimmten Fällen entscheidet der Oberste Gerichtshof.
    In zivilrechtlichen Verfahren kann eine Entscheidung
    des Obersten Gerichtshofes als dritte Instanz erwirkt werden.
    Dafür muss der Fall eine besondere rechtliche Bedeutung haben.

Bis zu einer endgültigen Entscheidung kann viel Zeit vergehen.
Die Rechtsmittel sind aber trotzdem sehr wichtig.
Sie stellen richtige Entscheidungen sicher.

Schöffen-Gerichte und Geschworenen-Gerichte

In Österreich nimmt auch die Bevölkerung an der Rechtsprechung teil.
Das regelt die österreichische Verfassung.
Gerichtliche Entscheidungen werden von
Berufs-Richtern und Berufs-Richterinnen
und von Laien-Richtern und Laien-Richterinnen getroffen.
Laien-Richter und Laien-Richterinnen haben keine rechtliche Ausbildung.
Sie sind Staatsbürger und Staatsbürgerinnen,
die per Zufall ausgelost werden.

Im Zivilrecht und Verwaltungsrecht werden Laien-Richter
und Laien-Richterinnen zum Beispiel in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht und Handelsrecht eingesetzt.

Im Strafrecht entscheiden ab einem bestimmten Strafmaß
sogenannte Schöffen-Gerichte.
Ein Schöffen-Gericht besteht aus 2 Laien-Richtern und Laien-Richterinnen
und 1 bis 2 Berufs-Richtern und Berufs-Richterinnen.
Diese Laien-Richter und Laien-Richterinnen nennt man
Schöffen und Schöffinnen.

Bei schweren Verbrechen und politischen Straftaten entscheiden
8 Laien-Richter und Laien-Richterinnen
und 3 Berufs-Richter und Berufs-Richterinnen über die Schuld.
Diese Laien-Richter und Laien-Richterinnen heißen Geschworene.

Ein schweres Verbrechen ist zum Beispiel Mord.
Ein Beispiel für eine politische Straftat ist Landesverrat.