Ausbildung
Die Grundausbildung zur Justizwachebeamtin bzw. zum Justizwachebeamten ist in mehrere Abschnitte gegliedert:
Die Ausbildung startet mit einem theoretischen Ausbildungsblock (Einführungsteil, 4 Wochen in einem unserer Ausbildungszentren: Wien, Graz, Stein oder Linz), der einen Teil des Basiswissens für den Start in die Arbeitswelt des Strafvollzuges vermittelt. In diesem Abschnitt wird das erforderliche Wissen für die darauffolgende erste Praxisphase (4 Wochen) den Auszubildenden nähergerbacht.
Danach erfolgt der Grundlagenteil (26 Wochen), in diesem Abschnitt der theoretischen Ausbildung wird das erforderliche Wissen in einer Vielzahl von Unterrichtsgegenständen vermittelt. Dazu gehören beispielsweise:
- Rechtsfächer wie Grundzüge aus Verfassungsrecht, Menschenrechte, Strafvollzugsrecht, Strafrecht, Strafprozessordnung, Exekutivbefugnisse und Sicherheit im Strafvollzug
- Ausgewähltes Basiswissen zu Psychologie, Psychiatrie, Sozialarbeit, Erste Hilfe, Seelsorge
- Trainings zur Gesprächsführung und zum Umgang mit Menschen
- Sport, Einsatz- und Waffentraining
- Fachenglisch und
- Umgang mit strafvollzugsspezifischen EDV-Applikationen
Im Anschluss folgt die zweite Praxisphase (12 Wochen). In dieser Zeit lernen die Auszubildenden die Arbeitsrealitäten von Justizanstalten kennen. Sie versehen ihren Dienst in jener Justizanstalt, in der sie nach Abschluss ihrer Grundausbildung ihren Beruf ausüben sollen.
Im letzten Abschnitt der Ausbildung (Abschlussteil, 4 Wochen) kehren sie wieder an ihren Ausbildungsstandort zurück. Hier wird das erworbene Wissen wiederholt, vertieft und gefestigt. Den Abschluss der einjährigen Grundausbildung bildet die Dienstprüfung (schriftlich und mündlich).