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Zuständigkeit

Die Justizanstalt Wiener Neustadt ist ein landesgerichtliches Gefangenenhaus, in welchem männliche, weibliche und jugendliche Inhaftierte (Untersuchungs- und Strafhaft) mit bis zu 18 Monaten Freiheitsstrafe angehalten werden. Die Belagsfähigkeit der Justizanstalt beläuft sich auf insgesamt 203 Haftplätze.

Die Justizanstalt Wiener Neustadt verfügt auch über eine Freigängerabteilung (ausschließlich für männliche Erwachsene), welche sich innerhalb des Verwaltungstraktes der Justizanstalt befindet. Der Freigang stellt eine Form des gelockerten Vollzuges dar. Die dort untergebrachten Inhaftierten haben die Möglichkeit bei anstaltsfremden Firmen ohne Bewachung arbeiten zu können. Die Eignung für diese Vollzugsform unterliegt einer strengen vollzuglichen Überprüfung durch alle Berufsgruppen der Justizanstalt.


Elektronisch überwachter Hausarrest

Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen können von der Justizanstalt Wiener Neustadt Freiheitsstrafen auch in elektronisch überwachtem Hausarrest („eüH“) , also durch Verwendung einer „elektronischen Fußfessel“ vollzogen werden. 

Anträge auf Gewährung eines elektronisch überwachten Hausarrests sind auch über  Elektronische Eingaben “ möglich.