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Besucherinformationen

Ab 1. Februar 2025 funktioniert die Vergabe von Besuchsterminen über eine Online-Anmeldung, diese Terminanfragen müssen von der Justizanstalt bestätigt werden.

Besuchstermine sind spätestens 48 Stunden vorher online anzumelden.

Bei Untersuchungshäftlingen ist eine Besuchsbewilligung der Staatsanwaltschaft oder
des Landesgericht Wiener Neustadt Voraussetzung!


Neue Besuchszeiten ab 1. Februar 2025:

Montag:

von 11:30 bis 14:30 Uhr

Mittwoch:

von 11:15 bis 18:30 Uhr
(von 11:15 bis 14:30 Uhr auch mit Gesprächsüberwachung vom Gericht)

Donnerstag:     

von 11:30 bis 14:30 Uhr

Freitag:

von 08:00 bis 11:30 Uhr
(von 08:00 bis 11:30 Uhr auch mit Gesprächsüberwachung vom Gericht)


Aus organisatorischen Gründen wird ersucht, mindestens 15 Minuten vor dem gebuchten Termin zu erscheinen.
Bei verspätetem Eintreffen bedarf es einer neuerlichen Terminvereinbarung!!


Die Buchung von Besuchsterminen ist online jederzeit unter "Jetzt Termin reservieren" möglich

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oder einfach folgenden QR-Code scannen.

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Nach erfolgter Online-Anmeldung wird der Termin von der Justizanstalt per Mail bestätigt bzw. werden Ihnen weitere Informationen mitgeteilt.

Es ist erforderlich, einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, da ansonsten kein Einlass in die Justizanstalt gewährt werden kann.


Allgemeine Hinweise:

  • Strafgefangene dürfen 1 x pro Woche 30 Minuten Besuch empfangen!
  • Untersuchungshäftlinge dürfen 2 x pro Woche 30 Minuten Besuch empfangen!
  • Bei Fragen stehen wir Ihnen am Montag, Mittwoch und Donnerstag im Zeitraum von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr unter der Nummer +43 2622 90600 zur Verfügung.


Bitte beachten Sie auch die Informationen zu Verbotenen Gegenständen, Geldsendungen, Briefen und Paketen.

 Verbotene Gegenstände.pdf


Besuchszeiten für Rechtsanwälte, Behördenvertreter und Betreuungseinrichtungen:

ZUGANG über das Landesgericht Wiener Neustadt, 1. Stock
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 14:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr 11:00 Uhr