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Geschichtliches

Das Gerichtsgebäude wurde ursprünglich als "k.k. Gefangenhaus" errichtet. Mit dem Bau wurde 1913 begonnen.

Der Gerichtssprengel des Bezirksgerichtes Schärding umfasste ursprünglich die Gemeinden Brunnenthal, Eggerding, Freinberg, Mayrhof, Münzkirchen, Rainbach, St. Florian/Inn, St. Marienkirchen, Schardenberg, Schärding, Suben, Taufkirchen/Pram und Wernstein.

Mit Wirkung vom 01. Jänner 2003 kam es auf Grund einer Verordnung der Österreichischen Bundesregierung zur Auflösung der Bezirksgerichte Raab und Engelhartszell. Deren Zuständigkeitsbereiche wurden alsdann dem Bezirksgericht Schärding zugeordnet. Heute umfasst der Gerichtsbezirk Schärding den gesamten politischen Bezirk mit seinen 30 Gemeinden und 56.393 Einwohnern (Stand 01. Jänner 2013).