Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Montag, Donnerstag, Freitag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch 07.30 bis 15.30 Uhr
PARTEIENVERKEHR: Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr über telefonische Voranmeldung
TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT:
Am Montag, Mittwoch und Freitag sind wir ab 12.00 Uhr nur ausnahmsweise in dringenden Fällen erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen kann.
Amtstag
Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt und Anreise
Telefon: +43 57 60121
Fax: +43 57 60121 57388
Adresse
4780 Schärding
Gerichtsplatz 1
Hinweis:
Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.
Öffentliche Verkehrsmittel
Das Bezirksgericht Schärding ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Der Bahnhof Schärding liegt etwa 10 Gehminuten entfernt, die nächste Bushaltestelle befindet sich unmittelbar neben dem Gerichtsgebäude in der Tummelplatzstraße.
Parkmöglichkeiten
Parkplätze direkt beim Amtsgebäude stehen derzeit nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung. In der Tummelplatzstraße, etwa 30 Meter westlich des Gerichtsgebäudes, befindet sich eine kostenpflichtige Tiefgarage. Weitere kostenfreie Parkplätze stehen beim Friedhof Schärding, sowie beim Freibad Schärding (Ponyweide) zur Verfügung. Diese sind nur wenige Gehminuten vom Gerichtsgebäude entfernt.
Barrierefreiheit
Zugang
Ein behindertengerechter Zugang sowie ein Personenlift befinden sich an der Rückseite des Gerichtsgebäudes.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT13 0100 0000 0545 0370
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT05 0100 0000 0545 0514
BIC: BUNDATWW