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Öffnungszeiten

Öffnungszeiten: Montag, Donnerstag, Freitag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch 07.30 bis 15.30 Uhr

PARTEIENVERKEHR: Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr über telefonische Voranmeldung


TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT:

Am Montag, Mittwoch und Freitag sind wir ab 12.00 Uhr nur ausnahmsweise in dringenden Fällen erreichbar.


Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen kann.


Amtstag

Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr


Kontakt und Anreise

Telefon: +43 57 60121

Fax: +43 57 60121 57388

Adresse

4780 Schärding

Gerichtsplatz 1

Hinweis:

Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.

Öffentliche Verkehrsmittel

Das Bezirksgericht Schärding ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Der Bahnhof Schärding liegt etwa 10 Gehminuten entfernt, die nächste Bushaltestelle befindet sich unmittelbar neben dem Gerichtsgebäude in der Tummelplatzstraße.


Parkmöglichkeiten

Parkplätze direkt beim Amtsgebäude stehen derzeit nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung. In der Tummelplatzstraße, etwa 30 Meter westlich des Gerichtsgebäudes, befindet sich eine kostenpflichtige Tiefgarage. Weitere kostenfreie Parkplätze stehen beim Friedhof Schärding, sowie beim Freibad Schärding (Ponyweide) zur Verfügung. Diese sind nur wenige Gehminuten vom Gerichtsgebäude entfernt.

Barrierefreiheit

Zugang

Ein behindertengerechter Zugang sowie ein Personenlift befinden sich an der Rückseite des Gerichtsgebäudes.
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Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT13 0100 0000 0545 0370

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT05 0100 0000 0545 0514

BIC: BUNDATWW