Causa VW-Abgas-Verfahren: Einstellung VW AG und Robert Bosch GmbH
- Einstellung der Ermittlungen gegen die VW AG, Robert BOSCH GmbH
und weitere Beschuldigte wegen des Verdachts des schweren Betrugs,
der vorsätzlichen Beeinträchtigung der Umwelt und der Abgabenhinterziehung
- Verfahren hinsichtlich weiterer Beschuldigter noch nicht abgeschlossen
Presseinformation, 30.10.2024
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat
Ermittlungen gegen die VW AG,
die Robert BOSCH GmbH und weitere Beschuldigte wegen des Verdachts des
schweren Betrugs (§§ 146, 147 StGB), der vorsätzlichen Beeinträchtigung der
Umwelt (§ 180 StGB) und der Abgabenhinterziehung (§ 33 FinStrG) eingestellt.
Ermittlungen wegen Verdachts der Manipulationssoftware bei der Motorsteuerung
Den Ermittlungen lag der Verdacht zugrunde, dass in Dieselfahrzeugen der VW AG eine Manipulationssoftware eingesetzt worden sei, die die Motorsteuerung so verändert habe, dass im EU-Typengenehmigungsverfahren die Abgashöchstgrenzwerte eingehalten worden seien, tatsächlich aber ohne Einsatz der Software nur durch erhöhten Kraftstoffverbrauch oder Verminderung der Leistungswerte unterschritten werden konnten.
Dadurch seien die Käufer der Fahrzeuge über die tatsächlichen Abgas-, Leistungs- und Verbrauchswerte getäuscht worden und hätten einen dementsprechend überhöhten Kaufpreis bezahlt. Durch das Überschreiten der Höchstemissionsgrenzen sei die Luft so verunreinigt worden, dass dadurch eine Gefahr für die Gesundheit einer größeren Zahl von Menschen entstehen konnte. Zudem sei auch die Berechnung der Normverbrauchsabgabe (NOVA) für diese Fahrzeuge auf Basis der manipulierten Abgaswerte zu niedrig erfolgt.
Deutsche Bußgeldbescheide mit bindender Wirkung für österreichische Verfahren
Nach dem öffentlichen Bekanntwerden der Manipulation von Dieselfahrzeugen und der Anzeige betroffener Fahrzeugbesitzer in Österreich wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zu diesem Zeitpunkt waren diesbezüglich bereits Verfahren bei mehreren deutschen Staatsanwaltschaften anhängig, sodass das österreichische Ermittlungsverfahren gemäß internationaler Vereinbarungen von den zuständigen deutschen Strafverfolgungsbehörden übernommen wurde.
Nach Abschluss der Ermittlungen in den deutschen Verfahren ergingen Bußgeldbescheide gegen die Beschuldigten VW AG und Robert Bosch GmbH. Diese haben Bindungswirkung für die in Österreich anhängigen Verfahren. Darum waren die Ermittlungen aufgrund des gesetzlichen Verbots der Doppelbestrafung in Österreich einzustellen. Die Einstellung der Ermittlungen erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz in Übereinstimmung mit dem Weisungsrat.
Das Verfahren hinsichtlich weiterer Beschuldigter ist noch nicht abgeschlossen. Diese Ermittlungen wurden von der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft übernommen, das entsprechende Verfahren in Deutschland ist jedoch noch anhängig.
Einstellung nach Prüfung deutscher Bescheide und entsprechender Genehmigung
Die 2015 in Österreich eingeleiteten Ermittlungen wurden aufgrund eines Übernahmeersuchens von den zuständigen deutschen Staatsanwaltschaften übernommen. Nach Abschluss der Ermittlungsverfahren in Deutschland wurden der WKStA die jeweiligen dort ergangenen Bußgeldbescheide im Herbst 2022 übermittelt. Diese mussten rechtlich auf ihre Bindungswirkung und das gesetzliche Verbot der Doppelbestrafung geprüft, und das Ergebnis im Februar 2023 der Oberstaatsanwaltschaft Wien berichtet werden. Nach Genehmigung des Vorhabenberichtes im September 2024 wurde das Verfahren nunmehr eingestellt.
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