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Presseinformation CASAG § 288 StGB Kurz ua

  • Strafantrag gegen Sebastian KURZ, Mag. Bernhard BONELLI, MBA
    und eine weitere Person wegen falscher Beweisaussage (§ 288 StGB)

Presseinformation, 18.08.2023 

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption
(WKStA) hat im sogenannten CASAG-Verfahrenskomplex einen Strafantrag eingebracht.

Sebastian KURZ, Mag. Bernhard BONELLI, MBA und eine weitere Person wurden am
Landesgericht für Strafsachen Wien wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage
(§ 288 StGB) angeklagt.

Sebastian KURZ und Mag. Bernhard BONELLI, MBA wird vorgeworfen, als Auskunftsperson
vor dem Untersuchungsausschuss des Nationalrates betreffend „Mutmaßliche Käuflichkeit der
Türkis-Blauen Bundesregierung (IBIZA-Untersuchungsausschuss)“
insbesondere im
Zusammenhang mit der Befragung zur Errichtung der ÖBAG und der Besetzung des
Vorstandes und Aufsichtsrates dieser Gesellschaft falsch ausgesagt zu haben.

Der dritten angeklagten Person wird vorgeworfen, sowohl vor dem Untersuchungsausschuss
des Nationalrates als Auskunftspersonen als auch bei ihrer Vernehmung als Zeugin im
Ermittlungsverfahren der WKStA zur Bestellung eines Vorstandsmitgliedes der Casinos
Austria AG falsch ausgesagt zu haben.

Der Strafrahmen für das zur Last gelegte Delikt beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Die Einbringung des Strafantrages erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden
Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für
Justiz in Übereinstimmung mit dem Weisungsrat.

Eine Übersicht über den nach wie vor gültigen Stand der wesentlichen Teile des CASAG-Verfahrenskomplexes
finden Sie in der Presseinformation vom 30. März 2023 unter: 

Pressemitteilung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zum CASAG-Verfahrenskomplex vom 30.3.2023

Rückfragen & Kontakt:
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)
Medienstelle
+43 676 8989 23115
medienstelle.wksta@justiz.gv.at
www.justiz.gv.at/wksta