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Anklageerhebung in der Causa Dr. Lisa-Maria Kellermayr

Die Staatsanwaltschaft Wels hat beim Landesgericht Wels eine Anklageschrift gegen einen 61-jährigen deutschen Staatsbürger wegen des Verbrechens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 3 StGB erhoben.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, die Ärztin Dr. Lisa-Maria Kellermayr im Zeitraum Februar 2022 bis Juli 2022 in vier E-Mails sowie in drei per Messenger-Dienst Twitter (nunmehr: „X“) übermittelten Nachrichten gefährlich mit einer Verletzung an Freiheit, Ehre bzw. dem Vermögen bedroht zu haben, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen. Dies geschah, indem er insbesondere ankündigte, sie vor ein noch einzurichtendes „Volkstribunal“ zu stellen und sie „auf die Anklagebank und dann sicher ins Gefängnis“ zu bringen.
Die Strafdrohung für das Verbrechen der gefährlichen Drohung beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Der Suizid von Dr. Lisa-Maria Kellermayr in der Nacht vom 28. auf 29. Juli 2022 in ihrer Ordination in Seewalchen/Attersee begründete die Zuständigkeit der österreichischen Strafverfolgungsbehörden - konkret der Staatsanwaltschaft Wels - zur Verfolgung des deutschen Täters wegen der von ihm in Deutschland verfassten und versendeten Nachrichten.

Unverzüglich nach dem Suizid von Dr. Lisa-Maria Kellermayr wurden von der Staatsanwaltschaft Wels und einer eigens eingerichteten polizeilichen Arbeitsgruppe umfangreiche und länderübergreifende Ermittlungsmaßnahmen zur Aufklärung des Tatverdachts und zur Abklärung der näheren Ursachen bzw. Gründe des Suizids veranlasst. Diese Ermittlungsmaßnahmen umfassten insbesondere teils (zeit-) aufwändige Sachverständigengutachten wie ein forensisch-psychiatrisches Gutachten.

Die sichergestellten Abschiedsbriefe von Dr. Lisa-Maria Kellermayr sowie das forensisch-psychiatrische Gutachten indizieren, dass die dem Angeklagten zur Last gelegten übermittelten Nachrichten für den Suizid der Ärztin mitursächlich waren. Weiters habe er laut dem Sachverständigen auch damit rechnen müssen, dass seine Drohungen beim Tatopfer zu psychischen Instabilitäten, Verängstigung und als Folge zum Suizid führen können.

Der in Deutschland bereits einschlägig vorgemerkte Angeklagte bestreitet nicht, die Nachrichten verfasst und an Dr. Lisa-Maria Kellermayr versendet zu haben, stellt aber einen deliktischen Vorsatz in Abrede. Nach der Aussage des Angeklagten hätte es sich lediglich um ein wechselseitiges verbales Streitgespräch gehandelt.

Im Hinblick auf weitere von anderen Personen an Dr. Lisa-Maria Kellermayr versendete Drohnachrichten sind die Ermittlungen zur Täterausforschung noch nicht abgeschlossen.