Staatsanwaltschaft Salzburg bringt nach tödlichem Verkehrsunfall mit Fußgängerin Strafantrag gegen Fahrzeuglenker ein
Nach den Ergebnissen der Obduktion war die 19-Jährige Fußgängerin in den Nachtstunden am Nachhauseweg zunächst von einem PKW gestreift und dadurch zu Sturz gebracht worden. Aufgrund des Verletzungsmusters ist davon auszugehen, dass sie danach von einem nachkommenden Fahrzeug überrollt wurde.
Das von der Staatsanwaltschaft Salzburg in Auftrag gegebene kraftfahrzeugtechnische Gutachten bestätigt die Obduktionsergebnisse. Nach der ersten Kollision hat der Angeklagte ohne anzuhalten seine Fahrt fortgesetzt. Danach ist die auf der Fahrbahn liegende Fußgängerin von einem weiteren bislang nicht identifizierten Fahrzeug überrollt worden, was zu den tödlichen Verletzungen geführt hat.
Gegen den namentlich bekannten Fahrzeuglenker wurde nun beim Landesgericht Salzburg ein Strafantrag eingebracht. Mit diesem werden dem nunmehr Angeklagten als Erstverursacher auch die erst durch das Zweitfahrzeug verursachten tödlichen Verletzungen des Opfers angelastet, weil er die gebotene Hilfeleistung unterlassen und seine Fahrt fortgesetzt hat, ohne die von ihm geschaffene Gefahrenlage beispielsweise durch Anhalten oder Absichern der Unfallstelle zu beseitigen.
Die Ermittlungen gegen den bislang unbekannten Lenker des Zweitfahrzeuges werden fortgesetzt. Derzeit wird in Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden versucht, über das Fernsehformat „Aktenzeichen XY“ neue Erkenntnisse zu erlangen.