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Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Dr. Georg Dornauer

Das gegen den ehemaligen Landeshauptmannstellvertreter Dr. Georg Dornauer geführte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts, dass er anlässlich eines Jagdausfluges in der Steiermark entgegen dem aufrechten Waffenverbot eine Schusswaffe gebraucht hat, wurde von der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingestellt.
Zuvor hat das Justizministerium diese Einstellung genehmigt.

Der Verdacht gegen Dr. Dornauer hat sich aufgrund eines öffentlich gewordenen Fotos ergeben, auf dem zu sehen ist, dass Dr. Dornauer auf seinem Jägerhut einen Beutebruch trägt, was nach der Jagdtradition nur dem zusteht, der das Wild erlegt hat. Auf dem Foto ist außerdem Rene Benko abgebildet und der Jagdgast, der zur Jagd eingeladen war.

Dieser Jagdgast gab an, dass er den Hirsch erlegt hat und Dr. Dornauer nicht der Schütze war. Das hat auch der Berufsjäger bestätigt, der als Pirschführer dabei war und in der Abschussmeldung den Jagdgast als Erleger des Wildes eingetragen hat.

Rene Benko gab an, nur beim späteren Foto aber nicht bei der Jagd dabei gewesen zu sein. Auch das wurde von den anderen bestätigt.

Damit liegen keine ausreichenden Beweise dafür vor, dass Dr. Dornauer eine Waffe benützt und gegen das Waffenverbot verstoßen habe.