Justiz-Ombudsstelle
Sie haben Fragen zu einem gerichtlichen Verfahren, an dem Sie beteiligt sind?
Ihnen dauert ein gerichtliches Verfahren zu lange?
Sie fühlen sich unfreundlich behandelt?
Ihre Anliegen sind der Justiz wichtig! Deshalb wurden die Justiz-Ombudsstellen am 02.11.2007 bei den vier Oberlandesgerichten in Österreich (Wien, Linz, Graz und Innsbruck) installiert.
Der Eingriff in laufende Gerichtsverfahren, die Abänderung oder
Kommentierung eines ergangenen Urteils liegen außerhalb der Beschwerdekompetenz
der Ombudsstelle. Dies würde einen Eingriff in die durch die Österreichische
Verfassung garantierte Unabhängigkeit der Rechtsprechung darstellen. Sollten Sie
mit einem Urteil nicht einverstanden sein, so bleibt Ihnen natürlich der
Instanzenzug offen.
Die Justiz-Ombudsstelle des Oberlandesgerichtes Linz ist
für Sie da!
Wir nehmen Ihre Anregungen, Anfragen oder Beschwerden gerne an jedem Arbeitstag zwischen 08:30 Uhr und 12:30 Uhr entgegen:
- Telefonisch unter der kostenfreien Nummer: 0800 / 800 440 13,
- per Fax unter 057 / 60121 11250,
- per E-Mail unter: justizombudsstelle.linz@justiz.gv.at
Sprechtage an den Gerichten:
- Landesgericht Linz beim Oberlandesgericht Linz: an jedem 2. Mittwoch im Monat
- Landesgericht Ried i.Innkreis: an jedem 2. Freitag im Monat
- Landesgericht Steyr: an jedem 2. Montag im Monat
- Landesgericht Wels: an jedem 2. Montag im Monat
- Landesgericht Salzburg: an jedem 3. Mittwoch im Monat
Voranmeldung bei der
Justiz-Ombudsstelle unbedingt erforderlich!