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Erste Familienservicestelle am Oberlandesgericht Innsbruck

Mit 1.1.2026 gibt es erstmals eine Anlaufstelle für familiäre und finanzielle Anliegen

Ziel der Familienservicestelle ist es, für alle Bediensteten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, ein Mehr an Gleichstellung zu erreichen und durch umfassende Förderberatung finanzielle und zeitliche Belastungen der Mitarbeitenden im Sinne einer Stärkung der Stressresilienz zu reduzieren. Die Familienservicestelle greift nicht in Angelegenheiten der Standes- und Personalvertretung, der Dienstbehörde oder in Aufgaben der Gleichbehandlungsbeauftragten ein. Sie tritt nur beratend auf und versteht sich als zusätzliches Instrument zur Wahrung der Fürsorgepflicht des Dienstgebers. Die Beratung ist eine unverbindliche Serviceleistung, die streng vertraulich behandelt wird. Für sie wird keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit übernommen.

Die Familienservicestelle soll ein modernes, familienfreundliches Image der Justiz als Arbeitgeberin vermitteln und die Bediensteten durch Unterstützung bei Anträgen und persönlichen Anliegen entlasten. Dabei steht sie nicht nur Familien, sondern auch Alleinstehenden mit Rat und Tat zur Seite.

Das Leistungsangebot umfasst Familien- und Förderberatung sowie generelle Informationen und die Weitervermittlung an externe Stellen.


Ansprechperson:


ADir. Chlodwig Dietrich
Tel.: +43 5 76014 342086
E-Mail: 
olginnsbruck.familienservicestelle@justiz.gv.at
Zimmer: N1004


Oberlandesgericht Innsbruck
Maximilianstraße 4
6020 Innsbruck