Presseinformation - Strafverfahren gegen Günther P. ua
Akkreditierungsverfahren
Die Verhandlung des Schöffensenates wird am Donnerstag, 22.10.26 um 10.00h im Großen Schwurgerichtssaal/EG stattfinden. Der Termin ist bis 13.30h anberaumt, neben den drei Angeklagten wird auch ein Sachverständiger aus dem Bereich der Datenforensik gehört werden.
Der Vorwurf gegenüber den beiden Frauen lautet auf schwere Erpressung nach §§ 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1, Abs 2 Z 2 StGB. Die Strafdrohung beträgt 1 - 10 Jahre Freiheitsstrafe.
Sie sollen den dritten Angeklagten, einen österreichischen Künstler, von Anfang 2025 bis Anfang Juni 2026 zu Zahlungen in Höhe von EUR 189.000 gebracht haben. So wurde dem Mann laut Anklage mit der Veröffentlichung von Fotos gedroht, sollte er den Forderungen nicht nachkommen. Die Bilder sollen ihn bei einer sexuellen Handlung an einem unmündigen Kind zeigen. Beide Frauen sind in Untersuchungshaft aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr, bei der Erstangeklagten wird auch von Fluchtgefahr ausgegangen.
Dem Mann legt die StA Wien zur Last die auf den genannten Fotos festgehaltene Handlung an einem unmündigen Kind (Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB) vorgenommen zu haben. Konkret soll es um einen Vorfall Anfang des Jahres 2025 gehen.
Weiters wird ihm vorgeworfen über einen längeren Zeitraum zumindest 960 Bilder und 19 Videodateien von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial erlangt/besessen zu haben. Die Strafdrohung für diese Delikte beträgt sechs Monate bis fünf Jahre.
Die beiden Frauen sind in Untersuchungshaft, der Drittangeklagte ist auf freiem Fuß, alle Angeklagten werden bei der Verhandlung anwesend sein.
Zur Untersuchungshaft ist festzuhalten, dass neben dem dringenden Tatverdacht auch Haftgründe bestehen müssen, um die Untersuchungshaft verhängen zu können. So fordert das Gesetz Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Tatbegehungsgefahr. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, darf die Untersuchungshaft nicht verhängt oder aufrecht erhalten werden. Der Drittangeklagte zeigte sich selbst an, hat seinen Lebensmittelpunkt im Inland und stimmte der freiwilligen Nachschau der Polizei zu. Die gesetzlich geforderten Voraussetzungen liegen daher nicht vor und wurde auch im Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Wien keine Untersuchungshaft beantragt.
Ob und in welchem Umfang allenfalls die Öffentlichkeit während des Verfahrens ausgeschlossen wird, entscheidet der Senat und kann daher im Vorfeld nicht beantwortet werden. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit kann amtswegig oder über Antrag erfolgen, dies auch aus Erwägungen des Opferschutzes.
Aufgrund des großen Interesses an diesem Verfahren wird ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt, nähere Informationen dazu (Mailadresse, Anmeldeschluss, verfügbare Plätze) folgen. Da es sich um den größten Verhandlungssaal handelt, ist aber davon auszugehen, dass insbesondere für Medienschaffende ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.
Auch erhöhte Sicherheitsvorkehrungen werden getroffen. Sollte im Saal ein Film- und Fotoverbot ausgesprochen werden, wird auch das noch zeitgerecht mitgeteilt.
Rückfragen:
Landesgericht für Strafsachen Wien
Medienstelle
VP Mag. Christina Salzborn
christina.salzborn@justiz.gv.at
0676/8989 2 3016, 01/401 27/306 001