Laufbahn zum:r Richter:in bzw. Staatsanwalt:Staatsanwältin
Folgende Schritte liegen am Weg zur Ernennung als Richer:in oder Staatsanwalt:Staatsanwältin:
- Anmeldung zur Gerichtspraxis und Angabe, dass die "Aufnahme" angestrebt wird
- Positive Absolvierung des Aufnahmeverfahrens: Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung im Rahmen der Ausbildungskurse sowie durch mündliche und schriftliche Prüfungen; Einholung einer psychologischen Stellungnahme
- medizinische Untersuchung
- Fachgespräch vor einer Kommission am OLG
- Vorschlag der bestgeeigneten Kandidat:innen durch einen richterlichen Senat an das Justizministerium
- Ernennung auf die Planstelle eines:r Richteramtsanwärter:in und damit Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst
- Richteramtsprüfung
- Bewerbung auf eine ausgeschriebene richterliche bzw. staatsanwaltschaftliche Planstelle
- Ernennung zum:r Richter:in bzw. zum:r Staatsanwalt:Staatsanwält:in
Für Quereinsteiger:innen aus anderen juristischen Kernberufen lassen sich die einzelnen Etappen wie folgt zusammenfassen:
- Erfolgreich absolvierte Rechtsanwaltsprüfung oder Notariatsprüfung und Bewerbung auf eine ausgeschriebene Planstelle eines:r Richteramtsanwärter:in
- Einholung einer psychologischen Stellungnahme
- medizinische Untersuchung
- Fachgespräch vor einer Kommission am OLG
- Vorschlag der bestgeeigneten Kandidat:innen durch einen richterlichen Senat an das Justizministerium
- Ernennung auf die Planstelle eines:r Richteramtsanwärter:in und damit Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst
- verkürzter richterlicher Vorbereitungsdienst in der Dauer von ca. einem Jahr (kann bei Bedarf verkürzt werden § 26 RStDG)
- Richteramtsprüfung als Ergänzungsprüfung (§ 12 Z 3 ABAG)
- Bewerbung auf eine ausgeschriebene richterliche bzw. staatsanwaltschaftliche Planstelle
- Ernennung zum:r Richter:in bzw. Staatsanwalt:Staatsanwält:in