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Laufbahn zum:r Richter:in bzw. Staatsanwalt:Staatsanwältin

Folgende Schritte liegen am Weg zur Ernennung als Richer:in oder Staatsanwalt:Staatsanwältin:

  • Anmeldung zur Gerichtspraxis und Angabe, dass die "Aufnahme" angestrebt wird
  • Positive Absolvierung des Aufnahmeverfahrens: Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung im Rahmen der Ausbildungskurse sowie durch mündliche und schriftliche Prüfungen; Einholung einer psychologischen Stellungnahme
  • medizinische Untersuchung
  • Fachgespräch vor einer Kommission am OLG
  • Vorschlag der bestgeeigneten Kandidat:innen durch einen richterlichen Senat an das Justizministerium
  • Ernennung auf die Planstelle eines:r Richteramtsanwärter:in und damit Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst
  • Richteramtsprüfung
  • Bewerbung auf eine ausgeschriebene richterliche bzw. staatsanwaltschaftliche Planstelle
  • Ernennung zum:r Richter:in bzw. zum:r Staatsanwalt:Staatsanwält:in

Für Quereinsteiger:innen aus anderen juristischen Kernberufen lassen sich die einzelnen Etappen wie folgt zusammenfassen:

  • Erfolgreich absolvierte Rechtsanwaltsprüfung oder Notariatsprüfung und Bewerbung auf eine ausgeschriebene Planstelle eines:r Richteramtsanwärter:in
  • Einholung einer psychologischen Stellungnahme
  • medizinische Untersuchung
  • Fachgespräch vor einer Kommission am OLG
  • Vorschlag der bestgeeigneten Kandidat:innen durch einen richterlichen Senat an das Justizministerium
  • Ernennung auf die Planstelle eines:r Richteramtsanwärter:in und damit Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst
  • verkürzter richterlicher Vorbereitungsdienst in der Dauer von ca. einem Jahr (kann bei Bedarf verkürzt werden § 26 RStDG)
  • Richteramtsprüfung als Ergänzungsprüfung (§ 12 Z 3 ABAG)
  • Bewerbung auf eine ausgeschriebene richterliche bzw. staatsanwaltschaftliche Planstelle
  • Ernennung zum:r Richter:in bzw. Staatsanwalt:Staatsanwält:in