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Laufbahn zum:zur Richter:in sowie zur Staatsanwältin bzw. zum Staatsanwalt

TessaViktoriaKutsamFoto BMJ Berufsgruppen webformat-12

Folgende Schritte liegen am Weg zur Ernennung als Richter:in oder Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt:

  • Anmeldung zur Gerichtspraxis und Angabe, dass die "Aufnahme" angestrebt wird
  • Positive Absolvierung des Aufnahmeverfahrens: Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung im Rahmen der Ausbildungskurse sowie durch mündliche und schriftliche Prüfungen; Einholung einer psychologischen Stellungnahme
  • medizinische Untersuchung
  • Fachgespräch vor einer Kommission am Oberlandesgericht
  • Vorschlag der bestgeeigneten Kandidat:innen durch einen richterlichen Senat an das Justizministerium
  • Ernennung auf die Planstelle einer Richteramtsanwärterin bzw. eines Richteramtsanwärters und damit Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst
  • Richteramtsprüfung
  • Bewerbung um eine ausgeschriebene richterliche bzw. staatsanwaltschaftliche Planstelle
  • Ernennung zum:r Richter:in oder zur Staatsanwältin bzw. zum Staatsanwalt.

Das Einstiegsgehalt von Richter:innen beträgt derzeit EUR 5.286,50 brutto, wobei sich der Betrag bei ersternannten Richter:innen in der Regel aufgrund anrechenbarer Vordienst- und Dienstzeiten zumindest auf EUR 5.767,90 brutto erhöht.

Das Einstiegsgehalt von Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälten beträgt derzeit EUR 5.607,40 brutto, wobei sich das Gehalt von ersternannten Staatsanwält:innen in der Regel aufgrund anrechenbarer Vordienst- und Dienstzeiten zumindest auf EUR 6.089,10 brutto erhöht (Stand: Juli 2026).

Für Quereinsteiger:innen

aus anderen juristischen Kernberufen lassen sich die einzelnen Etappen wie folgt zusammenfassen:

  • Erfolgreich absolvierte Rechtsanwaltsprüfung oder Notariatsprüfung und Bewerbung um eine ausgeschriebene Planstelle einer Richteramtsanwärterin bzw. eines Richteramtsanwärters
  • Einholung einer psychologischen Stellungnahme
  • medizinische Untersuchung
  • Fachgespräch vor einer Kommission am Oberlandesgericht
  • Vorschlag der bestgeeigneten Kandidat:innen durch einen richterlichen Senat an das Justizministerium
  • Ernennung auf die Planstelle einer Richteramtsanwärterin bzw. eines Richteramtsanwärters und damit Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst
  • verkürzter richterlicher Vorbereitungsdienst in der Dauer von ca. einem Jahr (kann bei Bedarf verkürzt werden § 26 RStDG)
  • Richteramtsprüfung als Ergänzungsprüfung (§ 12 Z 3 ABAG)
  • Bewerbung um eine ausgeschriebene richterliche bzw. staatsanwaltschaftliche Planstelle
  • Ernennung zur Richterin:zum Richter:in bzw. Staatsanwältin:Staatsanwalt


Bild: © TVK Fotografie