Laufbahn zum:zur Richter:in sowie zur Staatsanwältin bzw. zum Staatsanwalt
Folgende Schritte liegen am Weg zur Ernennung als Richter:in oder Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt:
- Anmeldung zur Gerichtspraxis und Angabe, dass die "Aufnahme" angestrebt wird
- Positive Absolvierung des Aufnahmeverfahrens: Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung im Rahmen der Ausbildungskurse sowie durch mündliche und schriftliche Prüfungen; Einholung einer psychologischen Stellungnahme
- medizinische Untersuchung
- Fachgespräch vor einer Kommission am Oberlandesgericht
- Vorschlag der bestgeeigneten Kandidat:innen durch einen richterlichen Senat an das Justizministerium
- Ernennung auf die Planstelle einer Richteramtsanwärterin bzw. eines Richteramtsanwärters und damit Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst
- Richteramtsprüfung
- Bewerbung um eine ausgeschriebene richterliche bzw. staatsanwaltschaftliche Planstelle
- Ernennung zum:r Richter:in oder zur Staatsanwältin bzw. zum Staatsanwalt.
Das Gehalt von Richter:innen zu Beginn beträgt derzeit EUR 5.117,60 wobei sich der Betrag bei ersternannten Richter:innen in der Regel aufgrund anrechenbarer Vordienst- und Dienstzeiten zumindest auf EUR 5.583,60 erhöht (Stand: Jänner 2025).
Das Einstiegsgehalt von Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälten beträgt derzeit 5.428,30 Euro, wobei sich der Betrag bei ersternannten Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälten in der Regel aufgrund anrechenbarer Vordienst- und Dienstzeiten zumindest auf 5.894,60 Euro erhöht (Stand: Jänner 2025).
Für Quereinsteiger:innen
aus anderen juristischen Kernberufen lassen sich die einzelnen Etappen wie folgt zusammenfassen:
- Erfolgreich absolvierte Rechtsanwaltsprüfung oder Notariatsprüfung und Bewerbung um eine ausgeschriebene Planstelle einer Richteramtsanwärterin bzw. eines Richteramtsanwärters
- Einholung einer psychologischen Stellungnahme
- medizinische Untersuchung
- Fachgespräch vor einer Kommission am Oberlandesgericht
- Vorschlag der bestgeeigneten Kandidat:innen durch einen richterlichen Senat an das Justizministerium
- Ernennung auf die Planstelle einer Richteramtsanwärterin bzw. eines Richteramtsanwärters und damit Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst
- verkürzter richterlicher Vorbereitungsdienst in der Dauer von ca. einem Jahr (kann bei Bedarf verkürzt werden § 26 RStDG)
- Richteramtsprüfung als Ergänzungsprüfung (§ 12 Z 3 ABAG)
- Bewerbung um eine ausgeschriebene richterliche bzw. staatsanwaltschaftliche Planstelle
- Ernennung zur Richterin:zum Richter:in bzw. Staatsanwältin:Staatsanwalt