Besucherinformationen
Besuch nur gegen telefonische Voranmeldung – ausschließlich zu folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 11:00 Uhr
Die telefonische Anmeldung hat spätestens zwei Tage vor dem geplanten Besuch zu erfolgen (Name des Insassen, Name des Besuchers/der Besucherin, Besuchstag, Uhrzeit und Dauer).
Es ist erforderlich, einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, da ansonsten kein Einlass in das Forensisch-therapeutische Zentrum - Außenstelle Floridsdorf gewährt werden kann.
Besuchszeiten gemäß § 93 StVG:
Montag: | 10:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 14:30 Uhr |
Dienstag: | 08:00 bis 11:30 Uhr |
Mittwoch: | kein Besuch |
Donnerstag: | 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 14:30 Uhr |
Freitag: | kein Besuch |
Samstag: | 08:00 bis 11:00 Uhr |
Keine Besuchsmöglichkeit an Sonn- und Feiertagen!
Besuchsdauer pro Woche: maximal 2 Termine, insgesamt maximal 2 Stunden
Besucheranzahl: pro Termin maximal 2 Erwachsene + 1 Kind bis zum 14. Lebensjahr
Besuchsannahmeschluss: 30 Minuten vor dem Besuchsende
BEST und Clearingstelle: 1x in der Woche maximal 90 Minuten BesuchBesuchszeiten nach §§ 85 und 96 StVG:
Montag: 08:00 bis 14:30 Uhr
Dienstag:
08:00 bis 14:30 Uhr
Mittwoch:
08:00 bis 14:30 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 14:30 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:30 Uhr
Videotelefonie ausschließlich an folgenden Tagen:
Mittwoch: | 12:00 bis 14:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 11:30 Uhr |
Verhaltensregeln:
Es ist den Anweisungen des Justizwachpersonals unbedingt Folge zu leisten. Beim Besuch dürfen ohne vorherige Genehmigung keinerlei Gegenstände übergeben bzw. übernommen werden. Ein Missbrauch kann rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Tiere sind ausnahmslos verboten.
Es kann vorkommen, dass es aufgrund von Platzmangel zu Einschränkungen der Besuchszeiten kommen kann. Hier bitten wir Sie um Verständnis.
Besuche von Treuhändern, Notaren, Rechtsbeiständen, etc. werden nicht in die Besuchszeiten eingerechnet.