Besucherinformationen
Innerhalb der festgesetzten Besuchszeiten dürfen Insassen zumindest einen Besuch wöchentlich in der Dauer von einer halben Stunde empfangen.
Besuche und Videobesuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarungen online unter
Bei Problemen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns!
Es wird darauf hingewiesen, dass der Videobesuch anstelle eines Normalbesuches durchgeführt wird. Der Videobesuch wird über die Plattform ZOOM durchgeführt.
Die unten angeführten Besuchszeiten sind ausschließlich Angehörigen von Insassen vorbehalten.
Besuchszeiten:
Montag und Donnerstag
von 08:00 bis 11:00 und 12:00 bis 14:30 UhrDienstag
von 15:00 bis 19:00 UhrFreitag
von 08:00 bis 11:00 Uhr
Am Hl. Abend und Silvester, sofern diese Tage auf einen Wochentag fallen (ausgenommen Dienstag und Mittwoch), sowie am Karfreitag, gilt dieselbe Besuchsregelung wie an Freitagen. Am Hl. Abend und Silvester, sofern diese Tage auf einen Dienstag fallen, findet kein Abendbesuch statt.
Keine Besuchsmöglichkeiten an: Mittwoch, Samstag, Sonn- und Feiertagen
Der Einlass in die Justizanstalt erfolgt nur für Personen mit einem zeitnahen Besuchstermin. Es sind maximal 3 Besucher:innen gleichzeitig zum Besuch eines Insassen zugelassen. Alle verbotenen Gegenstände (Mobiltelefon, Kamera, Tonaufnahmegerät, andere elektronische Gegenstände, USB-Sticks, gefährliche Gegenstände, etc.) müssen in den zur Verfügung gestellten Kästchen versperrt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine 1 Euro Münze für die Benützung eines versperrbaren Kästchens zur Verwahrung von Wertgegenständen/persönlichen Gegenständen, welche nicht in die Justizanstalt eingebracht werden dürfen, notwendig ist.
Bei verspätetem Eintreffen bedarf es einer neuerlichen Terminvereinbarung.
Tischbesuche werden nur nach vorherigem Ansuchen des Insassen genehmigt.
Beim Besuch dürfen keinerlei Gegenstände übergeben werden. Es ist erforderlich einen gültigen Lichtbildausweis vorzulegen, da ansonsten kein Einlass in die Justizanstalt gewährt werden kann! Für Kinder unter 14 Jahren ist ein Besuch nur in Begleitung eines Erwachsenen möglich.
Besuche von Vertreterinnen und Vertreter öffentlicher Stellen, von Betreuungsstellen sowie Besuche von Rechtsbeiständen sind gemäß § 96 StVG während der Amtsstunden gestattet. Aus Kapazitätsgründen wird nach Möglichkeit ebenfalls um eine Terminvereinbarung online unter
Amtszeiten:
Montag bis Donnerstag
von 08:00 bis 14:00 UhrFreitag
von 08:00 bis 11:00 Uhr
An Samstag, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen finden keine Amtsstunden statt. Am Hl. Abend und Silvester, sofern diese Tage auf einen Wochentag fallen, gelten die selben Amtszeiten wie an Freitagen.
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren einer Sicherheitskontrolle möglich. Die Besucher:innen werden – ähnlich wie an Flughäfen – einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche und unzulässige Gegenstände unterzogen.
Alle Besucher:innen sind darüber hinaus angehalten, neben den üblichen Sicherheitsbestimmungen, die allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen strikt zu beachten.
Den Anordnungen der Strafvollzugsbediensteten ist Folge zu leisten. Zuwiderhandelnde Personen werden aus der Justizanstalt verwiesen; dabei kann – nach vorheriger Androhung – auch unmittelbare Zwangsgewalt eingesetzt werden.