Öffnungszeiten
AMTSSTUNDEN: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude besetzt und telefonisch erreichbar.
Schriftliche Eingaben können während der Parteienverkehrszeiten überreicht werden.
Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.
PARTEIENVERKEHR:
Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
sowie Montag und Mittwoch von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Frauenservice- und Familienberatungsstelle Wolfsberg: jeden 2. und 4. Dienstag im Monat von 8.30 bis 11.30 Uhr
im Verhandlungssaal lll
EINGANGSKONTROLLE
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie in Flughafen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Amtstag
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr - Termine sind vorher telefonisch zu vereinbaren
Erreichbarkeit
Telefon: +43 4352 4101
Fax: +43 4352 4101 39
Adresse
9400 Wolfsberg
Lavantquai 1
Öffentliche Verkehrsmittel
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist mit ÖBB und Bus möglich.
Parkmöglichkeiten
Vor dem Gericht befinden sich einige wenige freie Parkplätze. Weiters sind gebührenpflichtige Parkplätze in Gerichtsnähe vorhanden.
Barrierefreiheit
Zugang
zum Amtsgebäude über Haupteingang ist möglich. Im Gebäude befindet sich ein Aufzug.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT12 0100 0000 0547 0855
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT22 0100 0000 0547 1160
BIC: BUNDATWW