Öffnungszeiten
Das Bezirksgericht Waidhofen an der Thaya arbeitet im Normalbetrieb.Folgendes ist zu beachten:
- Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
- Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann. Außerdem ist die Sicherheitskontrolle angewiesen, Personen mit Erkrankungssymptomen auch im Falle einer Ladung oder eines Termins den Zutritt zu verweigern.
Jede persönliche Vorsprache ist telefonisch anzukündigen. Wählen sie dazu bitte die Nummer 02842/52566.
Öffnungszeiten
Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr
Einlaufstelle: 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 15.30 Uhr
Grundsätzliche Information zum Amtstag
Jede Vorsprache zum Amtstag erfordert eine telefonische Voranmeldung.
Durch die Voranmeldung verkürzen sich die Wartezeiten. Außerdem kann sich der zuständige Mitarbeiter des Gerichts Ihren Akt für die Vorsprache vorbereiten.
Wählen sie bitte die Nummer 02842/52566.
Amtstag
Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Erreichbarkeit
Telefon: +43 2842 52566
Fax: +43 2842 52566-25
Adresse
3830 Waidhofen/Thaya
Raiffeisenpromenade 2/1
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bestehen im öffentlichen Teil der Tiefgarage (Einfahrt Hamernikgasse)
Parkgebühren: 1,5 Stunden frei, danach 1 Euro pro Stunde, pro Tag maximal 3,50 Euro
sowie in unmittelbarer Nähe rund um das Gebäude (gebührenfreie Kurzparkzone 120 Minuten)
Barrierefreiheit
Zugang
Der barrierefreie Zugang zum Gerichtsgebäude ist über einen im Stiegenhaus befindlichen Personenaufzug möglich.
Verhandlungssaal: Aufzug Ebene 3A
Übrige Räume des Gerichts: Aufzug Ebene 3B

Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT50 0100 0000 0546 1053
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT38 0100 0000 0546 1754
BIC: BUNDATWW