Zuständigkeit
Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur
Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis
15.000 Euro sowie - unabhängig vom Streitwert - für bestimmte Arten von
Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten)
zuständig.
Im Strafrechtsbereich sind die Bezirksgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl).
Der Gerichtssprengel umfasst folgende Gemeinden:
- Allerheiligen im Mühlkreis
- Arbing
- Bad Kreuzen
- Bad Zell
- Baumgartenberg
- Dimbach
- Grein
- Katsdorf
- Klam
- Königswiesen
- Langenstein
- Luftenberg an der Donau
- Mauthausen
- Mitterkirchen im Machland
- Münzbach
- Naarn im Machlande
- Pabneukirchen
- Perg
- Pierbach
- Rechberg
- Ried in der Riedmark
- Saxen
- Schönau im Mühlkreis
- Schwertberg
- St. Georgen am Walde
- St. Georgen an der Gusen
- St. Nikola an der Donau
- St. Thomas am Blasenstein
- Tragwein
- Waldhausen im Strudengau
- Windhaag bei Perg