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Europäisches Mahnverfahren

Seit 2007 gibt es ein EU-weit einheitliches Mahnverfahren. Das Europäische Mahnverfahren erleichtert die Geltendmachung von Ansprüchen bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten. Es wird unter Verwendung von vorgefertigten und in alle europäische Sprachen übersetzbaren Formularen geführt. Bei grenzüberschreitenden Streitfällen über Geldforderungen erlässt das Gericht einen Europäischen Zahlungsbefehl und stellt diesen dem Prozessgegner zu. Dieser kann binnen einer Frist von 30 Tagen Einspruch erheben. Infolge des Einspruchs findet dann ein ordentliches Gerichtsverfahren statt. Wird kein Einspruch erhoben, erwächst der Europäische Zahlungsbefehl in Rechtskraft und es kann (auch im Ausland) Exekution zur Hereinbringung der Forderung geführt werden.

In Österreich ist ausschließlich das Bezirksgericht für Handelssachen Wien zuständig für grenzüberschreitende Streitigkeiten im Rahmen des Europäischen Mahnverfahrens. 

Weitere Informationen zum Europäischen Mahnverfahren sowie einen Gerichtsgebührenrechner finden Sie auf justizonline.gv.at unter Klage wegen Geldleistung


Das Formular für einen Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls finden Sie hier:

Europäisches Justizportal - Formulare „Europäischer Zahlungsbefehl“ (europa.eu)


Die Anträge sind unterschrieben an das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, 1030 Wien, Marxergasse 1a zu schicken. Die Einbringung eines Antrags auf Erlassung eines Europäischen Zahlungsbefehls ist auch am Amtstag (jeder Dienstag von 8 Uhr bis 13 Uhr) - nach vorhergehender Terminvereinbarung unter BGHandelssachenwien.Vorstand@justiz .gv.at - möglich.

2023 wurden 11.770 Anträge auf Erlassung Europäischer Zahlungsbefehle vom Bezirksgericht für Handelssachen Wien bearbeitet. (Siehe Pressemeldung dazu.) Hauptanwendungsfälle für das Europäische Mahnverfahren sind etwa Klagen gegen Glücksspielunternehmen in Malta und Zypern sowie die Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen wegen Flugverspätungen gegen zahlreiche europäische Fluglinien.