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Europäische Mahnverfahren 2023

Mehr als zehntausend Europäische Mahnverfahren 2023 am Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien eingeleitet

Gesamtstreitwert über 80 Millionen Euro – in Österreich dreimal mehr Verfahren als in Deutschland

Erstmals in der Geschichte des Europäischen Mahnverfahrens wurden 2023 über 10.000 Anträge auf Erlassung Europäischer Zahlungsbefehle (exakt 11.770) beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien eingebracht.

Der Gesamtstreitwert aller europäischen Mahnverfahren in Österreich überstieg 2023 80 Millionen Euro. Österreich liegt damit im Europäischen Spitzenfeld. Im Vergleich dazu wurden etwa in Deutschland 2023 nur 3.401 Anträge mit einem Gesamtstreitwert von etwas mehr als 60 Millionen Euro bearbeitet. „Hauptanwendungsfälle für das Europäische Mahnverfahren sind Klagen gegen Glücksspielunternehmen in Malta und Zypern sowie die Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen wegen Flugverspätungen gegen zahlreiche europäische (Billig-)Fluglinien“, erklärt die Vorsteherin des Bezirksgerichts für Handelssachen, Mag.a Martina Arneitz.

Seit 2007 gibt es ein EU-weit einheitliches Mahnverfahren. Das Europäische Mahnverfahren erleichtert die Geltendmachung bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten beträchtlich. Es wird unter Verwendung von vorgefertigten und in alle europäische Sprachen übersetzbaren Formularen geführt. Bei grenzüberschreitenden Streitfällen über Geldforderungen können Gerichte – in Österreich ausschließlich das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien - einen Europäischen Zahlungsbefehl erlassen.


Medienstelle BGHS Wien
Mag. Alexander BESENBÖCK
Richter des Bezirksgerichtes
Telefon: +43 1 51528 305608
Mobil: +43 676 8989 23032
alexander.besenboeck@justiz.gv.at