Öffnungszeiten
AKTUELLES
Derzeit kommt es leider immer wieder zu längeren Wartezeiten bei telefonischen Anfragen. Wir bemühen uns um jeden Anruf und ersuchen um Verständnis.
Amtsstunden: Mo - Fr 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle im Erdgeschoss besetzt. Diese dient zur Überreichung schriftlicher Eingaben. Sie können Ihre schriftlichen Eingaben auch in den Einlaufkasten (Postkasten) rechts neben dem Eingang einwerfen.
Parteienverkehr: Mo, Mi, Do, Fr : 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Di 8.00 bis 13.00 Uhr
Für telefonische Auskünfte stehen wir Ihnen von 7.30h bis 12.00h, am Dienstag und Donnerstag bis 15.30h zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten können nur besonders dringende Anfragen telefonisch beantwortet werden.
Hinweis: Unter justizonline.gv.at finden Sie zahlreiche Formulare für Anträge an das Gericht (zB Verfahrenshilfe, Exekutionsantrag, Mahnklage, Antrag auf Scheidung im Einvernehmen uvm)
Für persönliche Vorsprachen bei Gericht ersuchen wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Das gilt va für Akteneinsicht, Einsicht im Grundbuch usw. Damit können wir auch Ihnen Wartezeiten ersparen oder diese verkürzen. Vielen Dank!
Amtstag: Di 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Eine telefonische Terminvereinbarung für den Amtstag ist erforderlich (ausgenommen sind dringende, unaufschiebbare Anträge).
WICHTIGE INFORMATION ZUM AMTSTAG (VORANMELDUNG)
Für eine Vorsprache am Amtstag ist eine Voranmeldung in der zuständigen Geschäftsabteilung notwendig. Sie erreichen uns zu den oben angeführten Zeiten unter der Telefonnummer +43 1 27770. Meistens befindet sich auf den Schriftstücken neben der Telefonnummer auch die Durchwahl-Klappe, mit der Sie direkt die zuständige Kanzlei erreichen können.
Wenn Sie bereits ein Aktenzeichen wissen - dieses ist auf gerichtlichen Schriftstücken rechts oben angeführt - geben Sie dieses bitte an.
Vorsprachen bei den Entscheidungsorganen sind ohne vorherige Anmeldung nur in unaufschiebbaren Fällen möglich.
SICHERHEITSKONTROLLE
Im Eingangsbereich des Gerichtes findet eine Sicherheitskontrolle statt. Beachten Sie, dass es dadurch zu Wartezeiten kommen kann und planen Sie dies ein, wenn Sie einen bestimmten Ladungstermin einhalten müssen.
Amtstag
Dienstag von 08.00 bis 13.00 Uhr
WICHTIGE INFORMATION ZUR VORANMELDUNG:
Für eine Vorsprache am Amtstag ist eine Voranmeldung in der zuständigen Geschäftsabteilung notwendig. Sie erreichen uns zu den oben angeführten Zeiten unter der Telefonnummer +43 1 27770. Meistens befindet sich auf den Schriftstücken neben der Telefonnummer auch die Durchwahl-Klappe, mit der Sie direkt die zuständige Kanzlei erreichen können. Die Kanzleien sind telefonisch von 7.30h bis 12.00h, am Dienstag und Donnerstag bis 15.30h erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten können nur besonders dringende Anfragen telefonisch beantwortet werden.
Wenn Sie bereits ein Aktenzeichen wissen - dieses ist auf gerichtlichen Schriftstücken rechts oben angeführt - geben Sie dieses bitte an.
Vorsprachen bei den Entscheidungsorganen sind ohne vorherige Anmeldung nur in unaufschiebbaren Fällen möglich.
Kontakt und Anreise
Telefon: +43 1 27 770
Fax: +43 1 270 20 63
Adresse
1210 Wien
Gerichtsgasse 6
Hinweis:
Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.
Barrierefreiheit
Zugang
Rechts vom Eingang befinden sich zwei Parkplätze, die für Fahrzeuge mit Berechtigungen gemäß § 29b StVO reserviert sind.
Das Gebäude ist mit einer Rampe , mit Treppenlift und Aufzügen zugänglich.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT12 0100 0000 0546 0573
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT31 0100 0000 0546 1589
BIC: BUNDATWW