Öffnungszeiten
Parteienverkehr : 08:00 bis 12:00 Uhr
Einlaufstelle : 07:30 bis 15:30
Mittwoch und Freitag ist das Gericht für den Parteienverkehr geschlossen!
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Amtstag
Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Erreichbarkeit
Telefon: +43 5 76014 3482
Fax: +43 (0)5 76014 348225
Adresse
6870 Bezau
Platz 39
Parkmöglichkeiten
Beim Gerichtsgebäude
sind kostenfreie Parkplätze vorhanden.
Barrierefreiheit
Zugang
Die im 1. Stock des Amtsgebäudes gelegenen Räumlichkeiten des BG Bezau sind über eine rollstuhlgerechte Rampe und einen Personenlift barrierefrei erreichbar.

Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT79 0100 0000 0548 0319
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT61 0100 0000 0548 0546
BIC: BUNDATWW