Öffnungszeiten
AMTSSTUNDEN
Montag bis Freitag 07:30 bis 15:30 Uhr.
Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden.
Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen kann.
PARTEIENVERKEHR
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr, ausnahmslos nach telefonischer Terminvereinbarung
telefonisch außerdem Dienstag und Donnerstag 12:00 bis 15:30 Uhr
EINGANGSKONTROLLE
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden – ähnlich wie an Flughäfen – einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Amtstag
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Termine sind vorher telefonisch zu vereinbaren
Kontakt und Anreise
Telefon: +43 3172 2261
Fax: +43 3172 41330
Adresse
8160 Weiz
Radmannsdorfgasse 22
Hinweis:
Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.
Öffentliche Verkehrsmittel
Die Entfernung zum Bahnhof der Steiermärkischen Landesbahnen beträgt 5 Gehminuten und zum Busbahnhof 3 Gehminuten.
Parkmöglichkeiten
In der Umgebung des Gerichtsgebäudes befinden sich gebührenpflichtige Kurzparkzonen und Parkgaragen.
Barrierefreiheit
Zugang
Das gesamte Gebäude ist barrierefrei zugänglich und ist ein barrierefreies WC vorhanden.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT62 0100 0000 0547 0343
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT54 0100 0000 0547 0972
BIC: BUNDATWW