Öffnungszeiten
AMTSSTUNDEN
Montag bis Freitag 07:30 bis 15:30 Uhr.
Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden.
Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen kann.
PARTEIENVERKEHR
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr, ausnahmslos nach telefonischer Terminvereinbarung
telefonisch außerdem Dienstag und Donnerstag 12:00 bis 15:30 Uhr
EINGANGSKONTROLLE
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden – ähnlich wie an Flughäfen – einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Amtstag
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Termine sind vorher telefonisch zu vereinbaren
Erreichbarkeit
Telefon: +43 3172 2261
Fax: +43 3172 41330
Adresse
8160 Weiz
Radmannsdorfgasse 22
Öffentliche Verkehrsmittel
Die Entfernung zum Bahnhof der Steiermärkischen Landesbahnen beträgt 5 Gehminuten und zum Busbahnhof 3 Gehminuten.
Parkmöglichkeiten
In der Umgebung des Gerichtsgebäudes befinden sich gebührenpflichtige Kurzparkzonen und Parkgaragen.
Barrierefreiheit
Zugang
Das gesamte Gebäude ist barrierefrei zugänglich und ist ein barrierefreies WC vorhanden.

Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT62 0100 0000 0547 0343
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT54 0100 0000 0547 0972
BIC: BUNDATWW