Verfahrenskomplex CASAG / Steuercausa Wolf: Anklage wegen Amtsmissbrauchs und Bestechung
- Ehemalige Finanzamt-Leiterin u.a. wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit angeklagt
- Anklage gegen den Unternehmer Siegfried Wolf u.a. wegen Bestechung und Bestimmung zum Amtsmissbrauch und gegen Ex-Finanzminister Schelling wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch
Presseinformation, 26.03.2026
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erhebt im Verfahrenskomplex CASAG Anklage gegen drei Personen. Eine entsprechende Anklageschrift wurde beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebracht.
Angeklagt werden
- die damalige Leiterin eines Finanzamts wegen Missbrauchs der Amtsgewalt (Amtsmissbrauch), Bestechlichkeit und Verletzung der Geheimhaltungspflicht,
- der Unternehmer Siegfried Wolf wegen Bestechung der damaligen Leiterin und Bestimmung zum Amtsmissbrauch,
- und der ehemalige Finanzminister Hans-Jörg Schelling wegen der versuchten Bestimmung zum Amtsmissbrauch.
Steuernachsicht gegen Intervention bei Postenbesetzung
Laut Anklage soll der Unternehmer Siegfried Wolf der damaligen Leiterin eines Finanzamtes angeboten haben, sie bei ihrer damals laufenden Bewerbung als Leiterin eines anderen Finanzamts zu unterstützen, wenn sie im Gegenzug seinen Antrag auf Steuernachsicht um rund 630.000 Euro genehmige, den er in ihrem Finanzamt eingebracht hatte. Das Anbot sei erstmals bei einem Treffen auf der Autobahnraststation Guntramsdorf an einem Samstagvormittag im Jahr 2018 erfolgt. Weder das Treffen sowie der mehrfache Nachrichtenaustausch mit dem Steuerpflichtigen während des Abgabenverfahrens waren von der Finanzamtsleiterin im Akt dokumentiert worden, noch das korruptive Anbot. Die anderen Beamten, die mit der Steuersache dienstlich befassten waren, waren ebenso wenig darüber informiert.
Die Leiterin des Finanzamts habe das Angebot angenommen, intern die nötigen Schritte gegen die Rechtsansicht ihres Stellvertreters veranlasst (gleichzeitig der für die abgabenrechtlichen Beurteilung zuständige Fachvorstand) und den Antrag sechs Wochen nach dem ersten Anbot genehmigt. Weiters habe sie ihre Geheimhaltungspflicht verletzt, indem sie im Jahr 2019 geheime Informationen aus dem Verfahren zum Widerruf dieser Nachsicht an den steuerpflichtigen Unternehmer Wolf weitergab.
Wolf habe dann wie vereinbart im Gegenzug auf den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss zugunsten der Finanzamtsleiterin genommen (gleichzeitig auch Kabinettschef des damaligen Finanzministers).
Darüber hinaus klagt die Staatsanwaltschaft den ehemaligen Finanzminister Hans-Jörg Schelling an: Dieser habe nach Ende seiner Amtszeit als Finanzminister den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid ersucht, sich parteilich dafür einzusetzen, dass dem Unternehmer Wolf dessen Steuerschuld erlassen werde.
Entscheidung des Finanzamts bereits vom Höchstgericht aufgehoben
Die Entscheidung des Finanzamts auf Gewährung der Steuernachsicht war bereits vor Beginn der Ermittlungen der WKStA von der Fachaufsicht des Finanzministeriums bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt als mutmaßlich strafrechtswidrig angezeigt, aber eingestellt worden. (Der im nunmehrigen Verfahren vorliegende Nachrichtenaustausch lag damals noch nicht vor.) Sie wurde schlussendlich auch vom Bundesfinanzgericht als rechtswidrig aufgehoben und dies vom Verwaltungsgerichtshof als Höchstgericht bestätigt.
Die nunmehrige Anklage erfolgte nach Genehmigung eines entsprechenden Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. das Bundesministerium für Justiz nach Befassung des Weisungsrats.
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