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Verfahrenskomplex CASAG: Anklage wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung

  • Anklage gegen Ex-Vizekanzler Strache wegen Vorteilsannahme zur Beeinflussung und gegen zwei Verantwortliche des Glücksspielkonzerns Novomatic wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung
  • Antrag auf Geldbuße gegen die Novomatic AG nach Verbandsverantwortlichkeitsgesetz


Presseinformation, 27.02.2026

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erhebt im Verfahrenskomplex CASAG Anklage gegen Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache wegen Vorteilsannahme zur Beeinflussung (§ 306 StGB) und zwei Verantwortliche des Glücksspielkonzerns Novomatic AG wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung (§307b StGB; sogenanntes „Anfüttern“).

Ein entsprechender Strafantrag wurde beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebracht; ebenso ein Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen die Novomatic AG nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.

Vorteilszuwendung und -annahme zur Beeinflussung als Amtsträger

Konkret soll der damalige Vizekanzler und Bundesminister für Öffentlichen Dienst und Sport Heinz-Christian Strache von Verantwortlichen der Novomatic AG die Nominierung und Bestellung eines Kandidaten zum Vorstandsmitglied der Casinos Austria AG gefordert haben, dessen berufliche Qualifikation keine Rolle spielte. Vielmehr sei ausschließlich die parteipolitische Nähe zu Strache und zur Regierungspartei FPÖ ausschlaggebend gewesen. Damit habe er einen ungebührlichen Vorteil gefordert.

Im Gegenzug sei Strache bereit gewesen, sich in seiner zukünftigen Tätigkeit als Amtsträger im Sinne der Novomatic-Gruppe insbesondere im Bereich Glücksspiel und Sportwetten beeinflussen zu lassen: etwa durch das Einbringen von entsprechenden Regierungsvorlagen, die entsprechende Ausübung seines Stimmverhaltens im Ministerrat oder auch durch Verhandlungstätigkeiten im Rahmen der Vorbereitung der allgemeinen Regierungspolitik.

Die beiden Verantwortlichen der Novomatic AG, die damals als Aktionärin der Casinos Austria AG durch das entsprechende Nominierungs- und Stimmrecht über den nötigen Einfluss verfügte, sollen dies vereinbarungsgemäß ermöglicht haben. Damit haben sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft einen ungebührlichen Vorteil (gemäß § 307b StGB) gewährt; dies mit dem Vorsatz, den Amtsträger in seiner künftigen Tätigkeit im Sinne der Novomatic-Gruppe insbesondere im Bereich Glücksspiel und Sportwetten zu beeinflussen.

Die Novomatic AG wäre damit nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz für die entsprechenden Straftaten ihrer Entscheidungsträger ebenfalls verantwortlich.

Den Ermittlungsergebnissen zufolge hätte es Strache ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden, sich durch die Bestellung seines Wunschkandidaten in seiner Tätigkeit als Amtsträger beeinflussen zu lassen. Auf der anderen Seite hätten auch die beiden Novomatic-Verantwortlichen den zumindest bedingten Vorsatz gehabt, Strache durch die beschriebene Tathandlung in seiner Tätigkeit als Amtsträger zu beeinflussen.

Der Strafrahmen beträgt bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.

Die Anklage erfolgte nach Genehmigung eines entsprechenden Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. das Bundesministerium für Justiz nach Befassung des Weisungsrats.

Umfangreiche Ermittlungen nötig – Datenauswertung erst nach Widerspruchs-
und gerichtlichen Sichtungsverfahren möglich

Um die Ermittlungen in diesem Verfahren abschließen zu können, war es notwendig, die umfangreichen Sachverhalte aus über 5.000 Ordnungsnummern der anderen Verfahrensstränge im CASAG-Verfahrenskomplex zu berücksichtigen.

  • So wurden die Beschuldigten - teils mehrmals - vernommen und insgesamt rund 70 Zeugen befragt. Ebenso wurden umfangreiche Datenauswertungen vorgenommen.
  • Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft durfte mit der Auswertung dieser Daten aufgrund der Erhebung von Widersprüchen durch die Beschuldigten und der deshalb nötigen gerichtlichen Sichtungsverfahren (gemäß § 112 StPO) erst rund zweieinhalb bis drei Jahre nach der Sicherstellung der Daten beginnen. Die letzten Daten aus den Hausdurchsuchungen vom März 2020 wurden Ende 2022 vom Gericht für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zur Auswertung freigegeben.
  • Zahlreiche Beschuldigte aus unterschiedlichen Verfahrenssträngen verweigerten die Aussage im Ermittlungsverfahren bzw. erklärten, dass sie erst nach Abschluss aller anderen Ermittlungsschritte aussagen würden. Die letzten Vernehmungen von Beschuldigten waren damit teils erst ab der Jahresmitte 2023 möglich.
  • Mit Abschluss der Ermittlungen im Frühjahr 2024 wurde ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt.
  • Unter Einbeziehung der Rechtsansicht der Fachaufsicht wurde eine ergänzende Beweisaufnahme und Prüfung durchgeführt und der Vorhabensbericht zur finalen Erledigung vom Herbst 2025 schließlich Anfang 2026 von der Oberstaatsanwaltschaft Wien und dem Bundesministerium für Justiz nach Befassung des Weisungsrats genehmigt.

Alle Beweisaufnahmen wurden unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zur Aufklärung des Tatverdachtes durchgeführt.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine anonyme Anzeige, wonach zwischen dem damaligen ÖVP-Obmann und Bundeskanzler Sebastian Kurz und dem damaligen FPÖ-Obmann und Vizekanzler Heinz-Christian Strache vereinbart worden sein soll, dass jeweils eine bestimmte von der jeweiligen Partei nominierte Person zur Vorstandsvorsitzenden bzw. zum Vorstandsmitglied der Casinos Austria AG werden sollte – und es dazu im Hintergrund auch eine konkrete Vereinbarung zwischen der FPÖ und dem Glücksspielkonzern Novomatic gegeben habe, der Minderheitsaktionär der Casinos Austria AG war.

Rückfragen & Kontakt:

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
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