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Verfahrenskomplex CASAG: Kronzeugenstatus zuerkannt

  • MMag. Thomas Schmid wurde Kronzeugenstatus zuerkannt
  • Verpflichtung zur Zahlung eines Geldbetrages und zur Aufklärung verfahrensgegenständlicher Straftaten weiter beizutragen

Presseinformation, 28.11.2024

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft informiert über einen aktuellen Verfahrensschritt betreffend mehrere Ermittlungsstränge u.a. im sogenannten CASAG-Verfahrenskomplex:

Die Prüfung eines etwaigen Kronzeugenstatus betreffend MMag. Thomas Schmid ist abgeschlossen. Aufgrund des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 209a StPO) wurde MMag. Thomas Schmid der Kronzeugenstatus zuerkannt.

Dies erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichts der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz in Übereinstimmung mit dem Weisungsrat.

Bei der Zuerkennung des Kronzeugenstatus ist zu prüfen,

  • ob der Beschuldigte bzw. potenzielle Kronzeuge freiwillig an die Staatsanwaltschaft herantritt, ein reumütiges Geständnis über seinen Tatbeitrag ablegt,
  • und sein Wissen über neue Tatsachen oder Beweismittel offenbart, deren Kenntnis wesentlich dazu beiträgt, die umfassende Aufklärung von Straftaten über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus zu fördern.
    (Siehe auch Information des BMJ: Kronzeuginnen- und Kronzeugenregelung - BMJ)

Mit der Zuerkennung des Kronzeugenstatus gehen folgende gesetzliche Verpflichtung des Kronzeugen einher:

  • einerseits zur Aufklärung der verfahrensgegenständlichen Straftaten weiter beizutragen (§ 209a StPO),
  • andererseits die Zahlung einer Geldbuße, eines Pauschalanteils an den Verfahrenskosten sowie eines Anteils an Schadenswiedergutmachung. Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach dem Gewicht der dem Verfahren zugrundeliegenden Straftat und nach der Einkommens- und Vermögenssituation des Beschuldigten.

Im Fall von MMag. Schmid war die Geldbuße samt Pauschalanteil an den Verfahrenskosten mit 60.000 Euro und die Teilschadensgutmachung zusätzlich mit 200.000 Euro festzusetzen. Etwaige andere Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.

Nach Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen durch MMag. Schmid hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen ihn unter dem Vorbehalt der späteren Verfolgung einzustellen.

Zum Ablauf der Prüfung des Kronzeugenstatus

Die Prüfung des Kronzeugenstatus war Gegenstand mehrere Genehmigungsschritte:

  • Im April 2022 war MMag. Schmid im Zuge der Ermittlungen im sogenannten CASAG-Verfahrenskomplex mit dem Wunsch zu kooperieren an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft herangetreten, um im Zuge dessen den Kronzeugenstatus zu erlangen.
  • Ab Juni 2022 fand daraufhin bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Vernehmung an mehreren Tagen statt, anlässlich der MMag. Schmid umfassend befragt wurde.
    (Siehe: Pressemitteilung der WKStA vom 18. Oktober 2022 im sog. CASAG-Verfahrenskomplex).
  • Im Dezember 2022 stellte MMag. Schmid einen formellen Kronzeugenantrag. In der Folge wurden die durch die Vernehmungen von MMag. Schmid gewonnenen Informationen sowie das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung des Kronzeugenstatus geprüft.
  • Im März 2024 hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einen entsprechenden Vorhabensbericht über das Ergebnis dieser Prüfung an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet.
  • Im Juli 2024 wurde ein weiterer Vorhabensbericht mit vom Bundesministerium für Justiz aufgetragenen Ergänzungen vorgelegt.

Nach Genehmigung der entsprechenden Vorhabensberichte wurde MMag. Schmid nunmehr der Kronzeugenstatus zuerkannt.

Rückfragen & Kontakt:
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)
Medienstelle
+43 676 8989 23115
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