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Causa Straßenbaukartell: Strafantrag gegen Bauunternehmer

  • Strafantrag wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Vergabeverfahren
  • Gegen sechs Geschäftsführer und einen Gesellschafter von Bauunternehmen sowie einen Baumeister und sieben Verbände
  • Antrag auf Verhängung von Verbandsgeldbußen gegen die beteiligten Unternehmen
  • Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte laufen noch


Presseinformation, 19.2.2024

1. Zum Strafantrag

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat in der Causa des sogenannten Straßenbaukartells einen Strafantrag gegen acht Personen und sieben Verbände beim Landesgericht Eisenstadt eingebracht.

Sechs Geschäftsführern, einem Gesellschafter und einem Baumeister wird vorgeworfen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren in unterschiedlichen Beteiligungsformen getroffen zu haben. Damit verbunden hat die Staatsanwaltschaft ebenso Anträge auf Verhängung von entsprechenden Verbandsgeldbußen gegen die beteiligten Unternehmen eingebracht.

Demnach sollen burgenländische Bauunternehmen über Jahre hinweg Vergabeverfahren im Baubereich systematisch beeinflusst haben, indem sie Scheinangebote abgegeben und dadurch anderen Unternehmen einen Vorteil verschafft haben sollen. Dadurch wäre der Sinn und Zweck von Vergabeverfahren unterlaufen worden, überwiegend mit Steuergeldern finanzierte Bauprojekte möglichst kostengünstig abzuwickeln.

Betroffen sind eine enorme Anzahl von Projekten Gemeinnütziger Siedlungsgenossenschaften, aber auch Projekte von Städten und Gemeinden sowie von diversen privaten Auftraggebern.

Das Strafmaß beträgt Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

Die von diesem Strafantrag umfassten Tatvorwürfe aus dem Zeitraum zwischen 2012 und 2017 bilden einen Teilaspekt des von der WKStA im Zusammenhang mit dem sogenannten „Straßenbaukartell“ geführten Verfahrens.


2. Zum weiteren Straßenbaukartell-Verfahren

Gemäß der Verdachtslage in der Causa Straßenbaukartell bestand ein langjähriges System von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Vergabeverfahren – vorwiegend im Bereich des Tief- und Straßenbaus. An diesem System waren hauptsächlich marktführende Bauunternehmen beteiligt, ebenso aber auch eine Vielzahl von mittelständischen Unternehmen wiederholt eingebunden – und dieses System somit fest im österreichischen Wirtschaftsleben verankert.

Insgesamt wurde in dieser Causa gegen rund 873 Beschuldigte ermittelt, gegen 276 davon laufen die Ermittlungen im Zusammenhang mit Vergabeverfahren in der Baubranche noch. Dabei wurde bzw. wird dem Verdacht auf wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren nach § 168b Abs 1 StGB sowie teils der Verbrechen des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB und der Geldwäscherei gemäß § 165 StGB nachgegangen.

Nach derzeitigem Stand haben sich rund 40 Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen. Die konkrete Schadenssumme ist noch Gegenstand der Ermittlungen, es dürfte sich jedoch um mehrere Millionen Euro handeln.

Auf Basis der Ermittlungen wurden bereits folgende Verfahrensstränge abgeschlossen:

  • Im Jahr 2020 wurden Strafanträge gegen 23 Angeklagte wegen Vorteilsannahme zur Beeinflussung nach § 306 Abs 1 StGB und wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung nach Paragraf § 307b StGB beim Landesgericht Klagenfurt und Landesgericht für Strafsachen Graz eingebracht.
  • Im April 2023 hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine weitere Anklage gegen eine Person wegen des Vorwurfs der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Vergabeverfahren nach § 168b Abs 1 StGB in 142 Fällen am Landesgericht Eisenstadt eingebracht.
  • Im August 2023 wurde zudem eine Anklageschrift gegen eine natürliche Person wegen des Vorwurfs der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Vergabeverfahren, des schweren Betruges und der Geldwäscherei beim Landesgericht für Strafsachen Graz als Schöffengericht eingebracht.
  • Im Oktober 2023 folgte ein Strafantrag gegen vier natürliche Personen und ein Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen drei Verbände wegen des Vorwurfs der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Vergabeverfahren beim Landesgericht für Strafsachen Graz.
  • Die Verfahren gegen 597 Beschuldigte wurden großteils mittels Diversionen – in diesem Fall Geldbußen gegen entsprechende Verantwortungsübernahmen – bzw. (Teil-) Einstellungen erledigt.
  • Zuletzt wurde im November 2023 eine Anklageschrift gegen drei natürliche Personen und ein Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen drei Verbände wegen des Vorwurfs der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Vergabeverfahren, des schweren Betruges und der Geldwäscherei beim Landesgericht für Strafsachen Graz als Schöffengericht eingebracht. Diese Anklageschrift ist aufgrund eines Einspruches gegen die Anklageschrift noch nicht rechtswirksam.


Rückfragen & Kontakt:
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)
Medienstelle
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