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Presseinformation zur Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft "Die Eigentum"

  • Anklage ua gegen den Geschäftsführer, einen Notar und einen ehemaligen Rechtsanwalt
  • Geschäftsführer soll gemeinnützige Wohnungen unter Wert an sich selbst und sein Umfeld verkauft und mittels Scheinrechnungen sowie unbesicherten Darlehen Vermögen beiseite geschafft haben 
  • Schaden von mehr als 22 Millionen Euro, insbesondere öffentliche Hand mit Wohnbau-Fördergeldern unter größten Geschädigten


Presseinformation, 26.08.2023

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat eine Anklageschrift gegen 6 Personen und Anträge auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen 4 Verbände beim Landesgericht Wiener Neustadt wegen des Vorwurfs der betrügerischen Krida (§ 156 StGB) in unterschiedlichen Beteiligungsformen sowie des falschen Vermögensverzeichnisses (§ 292a StGB), der Fälschung besonders geschützter Urkunden (§§ 223 Abs 2, 224 StGB) und falscher Beweisaussage eingebracht (§ 288 StGB).

Zusammengefasst wird den Angeklagten Folgendes vorgeworfen:

1. Gemeinnützige Wohnungen unter Wert an privates Umfeld verkauft

Der Erstangeklagte soll in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der „die Eigentum“ Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. Wohnungseigentumsobjekte der Gesellschaft weit unter Wert an sich selbst oder ihm nahestehende Personen und Gesellschaften verkauft, unbesicherte fremdunübliche Darlehen an Gesellschafter des Unternehmens bzw. an andere in seinem Einfluss stehende natürliche und juristische Personen vergeben und gegen entsprechende Scheinrechnungen Zahlungen des Unternehmens ohne werthaltige Gegenleistung veranlasst haben.

Als Privatperson soll er darüber hinaus weitere in seinem Eigentum stehende Vermögenswerte ohne entsprechende Gegenleistung veräußert bzw an Familienmitglieder verschenkt haben, um diese dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen.

Als das Unternehmen insolvent wurde, soll er darüber hinaus im Insolvenzverfahren ein falsches bzw unvollständiges Vermögensverzeichnis über das Vermögen der „die Eigentum“ Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. abgegeben haben.

2. Mit Notar auch Dokumente gefälscht und Vermögen vor Gläubigern verschleiert

Gemeinsam mit einem ebenfalls angeklagten Notar habe er zudem Notariatsakte im Zusammenhang mit einigen der zuvor beschriebenen Vermögensübertragungen gefälscht.

Dies alles habe dazu gedient, das Vermögen der Gesellschaft bzw. das eigene Privatvermögen vor den Gläubigern zu verheimlichen bzw. beiseite zu schaffen und die Begleichung ihrer Ansprüche aus offenen Forderungen zu verhindern.

Zu den weiteren Angeklagten zählen ein Familienmitglied des Erstangeklagten, der ihn beratende Rechtsanwalt und ein weiterer Gesellschafter der „die Eigentum“ Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft m.b.H., die sich an den zuvor beschriebenen Straftaten beteiligt haben sollen.

Schließlich wird einem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft vorgeworfen als Zeuge im Ermittlungsverfahren falsch ausgesagt zu haben. 

3. Mehr als 22 Millionen Euro Schaden für die Gläubiger, darunter die öffentliche Hand

Bei dem Unternehmen handelte es sich ursprünglich um eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, deren Aufgabe es u.a. war, leistbaren Wohnraum zu schaffen und die dafür öffentliche Fördergelder erhielt. Der Gesellschaft wurde die Gemeinnützigkeit aberkannt und die Förderungen zurückgefordert, aufgrund der Insolvenz von dieser aber nicht zurückbezahlt. Der Hauptgeschädigte ist damit die öffentliche Hand. Der Gesamtschaden beträgt mehr als 22 Mio Euro.

Im Rahmen der Ermittlungen wurden Liegenschaften, Kraftfahrzeuge, Uhren und Kontoguthaben beschlagnahmt. Deren Verfall wird ebenfalls beantragt. Der Strafrahmen beträgt bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.

Rückfragen & Kontakt:
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)
Medienstelle
+43 676 8989 23115
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