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Presseinformation zur Causa Gemeinnütziger Kindergartenverein Alt-Wien

  • Anklage gegen ehemaligen Kindergarten-Betreiber wegen schweren Betrugs, Untreue und betrügerischer Krida sowie fünf Mitangeklagte wegen Beihilfe zur Untreue bzw. Geldwäscherei
  • Schadenssumme 36 Millionen Euro; davon förder- und zweckwidrige Verwendung durch Untreue von zumindest 16 Millionen Euro

Presseinformation, 27.09.2023 

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat beim Landesgericht für Strafsachen Wien eine Anklageschrift gegen sechs Personen eingebracht.

Hauptangeklagter ist der ehemalige Betreiber des Vereins „Kindergarten Alt-Wien“, ihm werden schwerer Betrug, Untreue und betrügerische Krida vorgeworfen. Der ehemalige Kindergartenbetreiber soll seinen Verein „Kindergarten Alt-Wien“ gegenüber der Stadt Wien als gemeinnützig ausgegeben haben und so über sieben Jahre hinweg – von 2009 bis 2016 – eine Vollförderung der Stadt Wien in Höhe von insgesamt 36 Millionen Euro für den Betrieb des Kindergartenvereins in Anspruch genommen haben. Dies soll er teils mit Scheinrechnungen und manipulierten Buchhaltungsunterlagen und Jahresabrechnungen belegt haben.

Mindestens 16 Millionen der 36 Millionen Euro Förderung soll er förder- und zweckwidrig aus dem Verein entnommen und für private Zwecke verwendet haben. Unter anderem soll er für jedenfalls 3,5 Millionen Euro mehrere Immobilien für seine vier Kinder gekauft und renoviert haben. Für die Renovierungen habe er gleichzeitig als Bauunternehmer agiert. So wurden auch Bauarbeiter beim Verein angestellt oder über diesen verrechnet.

Weiters soll der ehemalige Kindergartenbetreiber die Mittel des gemeinnützigen Vereins für die Finanzierung seines Lebensunterhaltes und seiner gesamten Familie, für seine Reitschule und ein Einzelunternehmen verwendet haben. Die jährlichen Privatentnahmen überstiegen jene eines dem Geschäftsführer eines Kindergartens zustehenden jährlichen Gehalts um ein Vielfaches.

Weiteren vier Angeklagten wird Geldwäscherei vorgeworfen, da sie u.a. die aus dem Verein entnommenen finanziellen Mittel für Liegenschaften und Renovierungen verwendet haben sollen. Einer angeklagten ehemaligen Mitarbeiterin wird Beihilfe zur Untreue vorgeworfen. Sie habe Scheinrechnungen in der Höhe von rund 174.000 Euro ausgestellt.

Nach Auffallen der zweckwidrigen Entnahmen stellte die Stadt Wien die Förderungen ein, wodurch der Verein in eine finanzielle Schieflage geriet und am Ende vermögenslos war. Aufgrund der dadurch entstandenen Schädigung der Gläubiger muss sich der ehemalige Kindergartenbetreiber auch wegen betrügerischer Krida vor Gericht verantworten.

Die Ermittlungen wurden Ende August 2016 eingeleitet, mehrere Hausdurchsuchungen sofort durchgeführt und die Buchhaltung sowie umfangreiche Unterlagen sichergestellt. Das gesamte Material wurde durch Wirtschaftsexperten der WKStA in einem 700-Seiten-Bericht in intensiver Analyse penibel aufgearbeitet. Dies war vor allem deshalb nötig, da der Hauptangeklagte unzählige private Ausgaben in den Verein packte, von Verkehrsstrafen über Rechnungen für private Küchen und Urlaube auf Kreuzfahrtschiffen bis hin zu Pelzmänteln und Opernbesuchen.

Der Strafrahmen beträgt bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.

Die Einbringung der Anklageschrift erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz.

Rückfragen & Kontakt:
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)
Medienstelle
+43 676 8989 23115
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www.justiz.gv.at/wksta