Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2] Zum Untermenü [3]

Presseinformation Verfahrenskomplex Commerzialbank: Anklage Erpressung

  • Anklageschrift gegen drei Personen wegen Erpressung und Veruntreuung
  • Schaden in der Höhe von 70.000 Euro
  • Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte im Verfahrenskomplex laufen noch


Presseinformation, 19.12.2023

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat beim Landesgericht Eisenstadt eine Anklageschrift gegen 3 Personen eingebracht. Diesen werden das Verbrechen der Erpressung (§ 144 Abs 1 StGB) bzw. das Vergehen der Veruntreuung in unterschiedlichen Beteiligungsformen (§ 133 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB) vorgeworfen.

1. Zur Anklage

Die von der Anklage umfassten Tatvorwürfe bilden einen Teilaspekt des von der WKStA im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Aufarbeitung der Insolvenz der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG geführten Verfahrens. Demnach soll ein ehemaliger Mitarbeiter der Commerzialbank im Zuge der Beendigung seines Dienstverhältnisses im Jahr 2017 mit der Aufdeckung von Malversationen in der Bank gedroht haben und soll ihm für sein Schweigen Bargeld in der Höhe von 70.000 Euro aus den Mitteln der Bank übergeben worden sein.

Durch die Übergabe des Geldes, die durch zwei Vorstandsmitglieder veranlasst wurde, wurde die Commerzialbank am Vermögen geschädigt.

Die Einbringung der Anklageschrift erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz in Übereinstimmung mit dem Weisungsrat.

Der anklagegegenständliche Schadensbetrag beläuft sich auf 70.000 Euro. Das Strafmaß für die Erpressung beträgt Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren, für die Veruntreuung Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

2. Zum weiteren Commerzialbank Verfahrenskomplex

Im Commerzialbank Verfahrenskomplex ermittelt die WKStA gemeinsam mit der SOKO Com-merz und dem Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) zudem derzeit noch gegen 39 Beschuldigte, darunter 11 Verbände wegen gewerbsmäßig schweren Betruges, Untreue, Betrügerischer Krida, Bilanzfälschung, Geldwäscherei sowie wegen diverser Korruptionsvorwürfe.

Alleine im Stammverfahren wird gegen 22 natürliche Personen und 10 Verbände ermittelt. Insgesamt sind im Commerzialbank-Komplex neben dem Stammverfahren derzeit 4 weitere Verfahren offen.

Der Akt besteht mittlerweile aus 62 Bänden mit rund 2200 Ordnungsnummern. Es wurden Daten im Ausmaß von 80 TB sichergestellt und werden diese teilweise noch ausgewertet. Derzeit wird von einem Schaden in der Größenordnung von zumindest 600 Millionen Euro ausgegangen.

Zu einem Teilbereich des Ermittlungsverfahrens betreffend fünf Beschuldigte wurde nach Abschluss der Ermittlungen und Einholung mehrerer Gutachten nunmehr im Juli 2023 ein Vorhabensbericht an die OStA Wien erstattet. Erst nach entsprechender Genehmigung und Verständigung der Verfahrensbeteiligten kann zu einem möglichen Verfahrensausgang Auskunft gegeben werden.

Zu den übrigen Faktenkreisen laufen die Ermittlungen noch, so sind u.a. noch das Hauptgutachten sowie Gutachten zu weiteren Teilbereichen offen.

So wurde u.a. ein Ermittlungsverfahren gegen drei namentlich bekannte Beschuldigte und einen Verband wegen des Verdachts der unvertretbaren Darstellung wesentlicher Informationen über bestimmte Verbände (§ 163a StGB) bzw. unvertretbarer Berichte von Prüfern bestimmter Verbände (§ 163b StGB) eingeleitet. Hintergrund der Ermittlungen sind im Wesentlichen Vorwürfe gegen Abschlussprüfer der Bank, Bestätigungsvermerke betreffend die Commerzialbank in den Jahren 2016 bis 2018 unrichtig ausgestellt zu haben. Dazu fanden im März 2023 Hausdurchsuchungen an insgesamt fünf Unternehmensstandorten bzw. Privaträumlichkeiten in zwei Bundesländern statt. Die Ermittlungsanordnungen zu den Hausdurchsuchungen wurden nach gerichtlicher Bewilligung von der SOKO Commerz mit Unterstützung des Bundeskriminalamtes und des Landeskriminalamts Burgenland durchgeführt, wobei Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Amtshandlungen an allen Standorten leiteten. Wirtschaftsexperten und IT-Experten der Justiz unterstützten die Amtshandlungen. Sämtliche sichergestellten Unterlagen dazu befinden sich derzeit versiegelt bei Gericht.

Im sogenannten Geschenkeakt wurde gegen rund 120 mutmaßliche Geschenkempfänger als Beschuldigte wegen Vorteilsannahme zur Beeinflussung (§ 306 StGB) ermittelt und der Großteil bereits nach entsprechender Genehmigung der Vorhabensberichte durch die Fachaufsicht u.a. mangels Nachweisbarkeit eingestellt. Bis dato gab es dazu keine Anklage. Es gab schon vier Diversionen. Das Verfahren zu diesem Teilaspekt ist noch nicht gänzlich abgeschlossen.

Teilweise wurden Ermittlungsverfahren zu Nebenaspekten nach entsprechender Genehmigung der Vorhabensberichte durch die Fachaufsicht bereits eingestellt bzw. ausgeschieden.

Rückfragen & Kontakt:
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)
Medienstelle
+43 676 8989 23115
medienstelle.wksta@justiz.gv.at
www.justiz.gv.at/wksta