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Presseinformation Causa ÖIF

Presseinformation, 14.07.2023

  • Anklageschrift gegen fünf natürliche Personen und zwei Verbände wegen Untreue (§ 153 StGB)
  • Verfahren wegen Untreue-Verdachts gegen eine natürliche Person und zwei Verbände gänzlich eingestellt; weitere Fakten gegen Angeklagte teileingestellt

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) hat in der Causa "Österreichischer Integrationsfonds" eine Anklageschrift eingebracht. 

1. Anklageschrift betreffend Untreue 

Die WKStA hat beim Landesgericht für Strafsachen Wien im Zusammenhang mit dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) eine Anklageschrift gegen fünf natürliche Personen und zwei Verbände eingebracht. Den Angeklagten wird das Verbrechen der Untreue nach § 153 Abs 1 und 3 zweiter Fall StGB in unterschiedlichen Beteiligungsformen zur Last gelegt. 

Inhaltlich geht es im Wesentlichen um den Vorwurf, dass zwischen 2006 und 2011 der gesamte Immobilienbestand des ÖIF zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis verkauft worden sein soll. Zudem sollen ein Mietvertrag zu ungünstigen Konditionen im Zusammenhang mit dem Projekt „Haus der Bildung und beruflichen Integration“ des ÖIF abgeschlossen und Zahlungen des ÖIF an einen Angeklagten ohne Rechtsgrund vorgenommen worden sein. 

Der laut Anklage verursachte Gesamtschaden im Zusammenhang mit dem ÖIF beläuft sich auf rund 11,6 Millionen Euro. Der Strafrahmen für das zur Last gelegte Delikt beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Die Einbringung der Anklageschrift in allen oben genannten Punkten erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz in Übereinstimmung mit dem „Weisungsrat“.

2. Einstellungen durch die WKStA 

Zudem wurde das Ermittlungsverfahren gegen eine natürliche Person und zwei Verbände zur Gänze aus rechtlichen Gründen eingestellt. Hinsichtlich vier Angeklagten wurden zu weiteren Vorwürfen teils aus rechtlichen Gründen, teils aus Beweisgründen und teils aus verfahrensrechtlichen Gründen Teileinstellungen vorgenommen. 

3. Fakten zum Ermittlungsverfahren 

Anlass für die Einleitung des Verfahrens im Jahr 2015 war ein entsprechender Bericht des Rechnungshofs. Es handelte sich dabei um ein umfangreiches und komplexes Ermittlungsverfahren. Im Zuge dessen wurden u.a.:

  • rund 160 Aktenbände (mit jeweils mehreren 100 Seiten) aufgearbeitet, 
  • rund 25 Hausdurchsuchungen und 20 Sicherstellungen angeordnet,
  • eine große Menge an sichergestellten Daten (14 TB) ausgewertet (aufgrund der daraus gewonnenen Erkenntnisse kam es im Zuge des Ermittlungsverfahrens mehrfach zur Ausweitung des Ermittlungsverfahrens auf weitere Fakten),
  • vier Sachverständige mit Befund und Gutachten zur Liegenschaftsbewertung, zur Überprüfung der vorliegenden Bewertungsgutachten und mit einer Plausibilisierung der durch den ÖIF erzielten Verkaufspreise sowie zu Zahlungsflüssen beauftragt, 
  • zahlreiche Vernehmungen von Zeugen (rund 70) und Beschuldigten durchgeführt, 
  • rund 30 Konten geöffnet, 
  • etwa 30 Erhebungsaufträge an das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung (BAK) und die Finanzbehörden sowie Amtshilfeersuchen an verschiedenste Behörden gerichtet, 
  • und mehrere Rechtshilfeersuchen mit teils mehrjähriger Bearbeitungsdauer gestellt. 

4. Weiter offen: Ermittlungsverfahren gegen fünf Beschuldigte 

Das Ermittlungsverfahren ist damit zum Großteil abgeschlossen. Die WKStA ermittelt derzeit noch gegen vier natürliche Personen und einen Verband wegen einzelner weiterer Untreuevorwürfe im Hinblick auf Geschäftsvorgänge des ÖIF.

Rückfragen & Kontakt:
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)
Medienstelle
+43 676 8989 23115
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