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Presseinformation Causa CASAG: Einstellung Blümel ua

  • Ermittlungen gegen Mag. Gernot BLÜMEL, MBA und zwei weitere Beschuldigte
    wegen des Verdachts der Bestechlichkeit gemäß § 304 Abs 1 StGB
    und der Bestechung gemäß § 307 Abs 1 StGB eingestellt

Presseinformation, 12.09.2023

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft führte gegen Mag. Gernot BLÜMEL, MBA und zwei weitere Beschuldigte Ermittlungen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit gemäß § 304 Abs 1 StGB bzw der Bestechung gemäß § 307 Abs 1 StGB.

Den Ermittlungen lag der Verdacht zugrunde, dass ein Verantwortlicher eines Glückspielunternehmens Spenden an eine politische Partei im Gegenzug für die Unterstützung von Amtsträgern der Republik Österreich bei einer dem Unternehmen drohenden Steuernachforderung im Ausland angeboten habe.

Ausgangspunkt für die Ermittlungen war insbesondere ein Chatverlauf zwischen den Beschuldigten, aus dem hervorging, dass der beschuldigte Verantwortliche des Glückspielunternehmens im Jahr 2017 bei Mag. Gernot BLÜMEL, MBA um einen Termin beim damaligen Außenminister wegen eines Steuerproblems des Unternehmens im Ausland ersuchte und in der gleichen Nachricht eine potenzielle Spende erwähnte.

Für eine Strafbarkeit im vorliegenden Fall bedarf es entweder einer Zuwendung oder eines konkreten Angebotes eines strafrechtlich relevanten Vorteils im Gegenzug für ein Amtsgeschäft. Eine konkrete Zuwendung des Glückspielunternehmens an die Partei war nicht nachweisbar.

Gleichzeitig war auf Basis der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisbar, ob Mag. Gernot BLÜMEL, MBA den Außenminister über das Terminersuchen sowie eine etwaige Spende informierte, und ob bei einem etwaigen Termin zwischen dem Verantwortlichen des Glückspielunternehmens und dem damaligen Außenminister ein strafbares Spendenangebot samt Verknüpfung mit einem konkreten Amtsgeschäft stattgefunden hat.

Der Chatverlauf für sich allein genommen lässt ohne weitere Beweisergebnisse keine eindeutig strafbare Auslegung zu. In relevanten Bereichen sind Beweismittel nicht mehr vorhanden bzw. wurden Daten zu dienstlicher Kommunikation gelöscht. Die Ermittlungen waren daher einzustellen.

Alle Beweiserhebungen wurden unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zur Aufklärung des Anfangsverdachtes durchgeführt. Die Einstellung der Ermittlungen erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz in Übereinstimmung mit dem Weisungsrat.

Rückfragen & Kontakt:
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)
Medienstelle
+43 676 8989 23115
medienstelle.wksta@justiz.gv.at
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