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Eurofighter Geldwäscherei ua Teil II

Presseinformation, 05.06.2023

  • Anklageschrift gegen zwei Personen wegen Geldwäscherei (§ 165 StGB) und falscher Beweisaussage (§ 288 StGB)
  • Verfahren wegen Untreue-Verdachts gegen den Zweitangeklagten eingestellt; in weiterem Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen falscher Beweisaussage wurde ein Vorhabensbericht erstattet
  • Ermittlungen betreffend Untreue-Verdacht gegen drei weitere Beschuldigte laufen noch

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) hat im Verfahrenskomplex Eurofighter eine Anklageschrift eingebracht:

Es handelt sich dabei um einen Teilaspekt des Verfahrenskomplexes Eurofighter, den die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft 2019 von der Staatsanwaltschaft Wien übernommen hatte. 

1. Anklageschrift betreffend Geldwäscherei und falscher Beweisaussage 

Zwei Personen werden am Landesgericht für Strafsachen Graz wegen des Verbrechens der Geldwäscherei (§ 165 StGB) angeklagt, einer der beiden darüber hinaus auch wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage (§ 288 StGB). 

So soll der erstangeklagte Unternehmer Vermögensbestandteile in Höhe von rund 6,8 Millionen Euro verborgen sowie deren Herkunft verschleiert haben, und sich so der Geldwäscherei schuldig gemacht haben. Die Gelder sollen ursprünglich aus Untreuehandlungen von Verantwortlichen der EADS Deutschland GmbH stammen, und durch Scheinverträge von der EADS Deutschland GmbH über die VECTOR AEROSPACE LLP an mehrere Gesellschaften und Privatstiftungen bzw. Trusts überwiesen worden sein, die dem Erstangeklagten teilweise wirtschaftlich zuzurechnen waren. 

Der zweitangeklagte Unternehmer wiederum habe Teile dieser Gelder teils in Gold erhalten (bzw. teils in bar oder Namensschecks erhalten und dann in Gold umgetauscht) und bis zur Rückgabe an den Erstangeklagten in der Schweiz verwahrt. Damit sollte (unter anderem) der Aufenthaltsort des Geldes verschleiert werden. 

Dem Erstangeklagten wird weiters vorgeworfen, vor dem Untersuchungsausschuss des Nationalrates (zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2017) als Auskunftspersonen bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache falsch ausgesagt zu haben. 

Die Einbringung der Anklageschrift in allen oben genannten Punkten erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz in Übereinstimmung mit dem sogenannten „Weisungsrat“. 

2. Verfahren wegen Untreue-Verdachts gegen den Zweitangeklagten eingestellt 

Das in diesem Zusammenhang geführte Ermittlungsverfahren gegen den Zweitangeklagten wegen Untreue zum Nachteil seines damaligen Arbeitgebers wurde eingestellt, weil auf Basis der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens die Begehung einer Straftat nicht nachweisbar war. 

3. Weiter offen: Vorhabensbericht und Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte 

Die WKStA ermittelt gegen den Zweitangeklagten derzeit noch wegen falscher Beweisaussage als Zeuge in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien sowie als Auskunftsperson vor dem Untersuchungsausschuss des Nationalrates (zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2017). Ein Vorhabensbericht zu diesem Tatverdacht wurde Ende April 2023 an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet. 

Ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen drei namentlich bekannte Beschuldigte wegen Untreue zum Nachteil der EADS Deutschland GmbH und Geldwäsche ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen.

Rückfragen & Kontakt:
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)
Medienstelle
+43 676 8989 23115
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