Causa Inserate: Sicherstellungsanordnung
Presseinformation, 13.06.2023
- Durchführung der Sicherstellungsandordnung betreffend Daten im Bundeskanzleramt
- Übernahme der vom BKA bereits gesicherten und vorbereiteten Datenbestände
- Sicherung ergänzender Daten um routinemäßige Löschung zu vermeiden
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat am 12.06.2023 in der Causa Inserate (CASAG-Verfahrenskomplex) die bereits länger bekannte Sicherstellungsanordnung im Bundeskanzleramt vollzogen. Die Sicherstellung wurde gemeinsam mit IT-Experten der Justiz und zwei Beamten des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) vorgenommen.
Dabei wurden jene Daten abgeholt, die nach Angaben des Bundeskanzleramts bereits im März 2023 gesichert und zur Abholung binnen Tagesfrist vorbereitet worden waren.
Die Sicherstellung umfasste Emails und zugehörige Datenbestände des Bundeskanzleramts, die für die Aufklärung des Sachverhaltes im Ermittlungsverfahren von Bedeutung sind. Da mehrere Beschuldigte ihre Emailpostfächer nahezu vollständig gelöscht hatten, war es zur Aufklärung nötig, gelöschte Daten nun auf diesem Weg sicherzustellen.
1. Sicherung der vorbereiteten Daten vom Landesgericht Wien geprüft und für rechtmäßig befunden
Die Sicherstellung war bereits im August 2022 angeordnet, und aufgrund eines dagegen erhobenen Rechtsmittels vom Landesgericht für Strafsachen Wien geprüft worden. Der entsprechende Einspruch des Bundeskanzleramts wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien abgewiesen.
2. Zeitgerechte Sicherung weiterer ergänzender Daten auf Basis zwischenzeitlicher Erkenntnisse zur Vermeidung von Beweismittelverlust
Gleichzeitig war aufgrund zwischenzeitlicher Erkenntnisse aus den bisherigen Ermittlungen
die Sicherstellung ergänzender Beweismittel nötig geworden, um Beweismittelverlust zu
vermeiden. Diese ergänzende Daten wären sonst unter Umständen von bevorstehenden
routinemäßigen Löschungen der Archive durch die IT-Vorgaben bedroht gewesen.
3. Erläuternde Informationen
Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet bei ihren Ermittlungen gemäß dem gesetzlich
vorgesehenen Beschleunigungsgebot zu handeln, um Verfahrensverzögerungen zu
vermeiden. Sie muss Sicherstellungen durchführen, wenn sie geboten sind.
Sollten weder faktische Hindernisse noch rechtliche Hindernisse entgegenstehen, gebieten es
die gesetzlichen Vorschriften der Staatsanwaltschaft ohne unnötigen Aufschub zu handeln.
Diesbezüglich getätigte Einsprüche bzw. Beschwerden haben gemäß Gesetz keine
aufschiebende Wirkung.
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