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Causa Demox/Ministeriumsumfragen: Verfahrensstand nach OLG-Entscheidung

  • Staatsanwaltschaft prüft weitere Schritte betreffend das Verfahren
    auf Basis der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien
    zur Bewilligung der Hausdurchsuchung durch das Landesgericht Wien


Presseinformation, 29.05.2024

In der Causa Demox/Ministeriumsumfragen informiert die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgrund von Medienanfragen über den Verfahrensstand:

1. Prüfung der eingebrachten Anzeige auf Basis von Informationen aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss

Auf Basis von Informationen aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss wurde bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Anzeige eingebracht. Diese musste gemäß den gesetzlichen Vorgaben behandelt werden. Die übermittelten Unterlagen mit tausenden Seiten Anhang aus dem U-Ausschuss wurden lange und eingehend geprüft und seitens der Staatsanwaltschaft wurde ein entsprechender Anfangsverdacht bejaht:

Für die Staatsanwaltschaft ergab sich daraus der Verdacht, dass im Namen von drei Bundesministerien Umfragen beauftragt wurden, für die keine oder nur teilweise sachliche Notwendigkeit bestand. Gleichzeitig hatten die Umfragen auch ministeriumsfremde Fragen zum Inhalt, die zumindest zum Teil anderen Zwecken gedient haben dürften. Damit wäre der „Grundsatz der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ der staatlichen Verwaltung verletzt und dem Bund mit ihrer Bezahlung ein finanzieller Schaden entstanden.
(Siehe: Presseinformation zur Causa DEMOX/Ministeriumsumfragen (justiz.gv.at) 28.3.2023)

Die entsprechenden Anhaltspunkte wurden auf 27 Seiten begründet und dem Landesgericht Wien übermittelt, das der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgte und eine Hausdurchsuchung bewilligte. Darüber hinaus sind in Verfahren wie dem vorliegenden alternative Schritte aus ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich ohne etwaige Beweismittel zu gefährden.

2. Prüfung der weiteren Schritte betreffend das Verfahren

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nimmt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien über die vom Landesgericht Wien bewilligte Hausdurchsuchung bei Meinungsforschern zur Kenntnis und prüft wie in solchen Fällen üblich das weitere Vorgehen.

Während dieser Prüfung bleibt der Status des Verfahrens unverändert. Erst wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, kann über die weiteren Schritte das Verfahren betreffend entschieden werden.

Rückfragen & Kontakt:

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)
Medienstelle
+43 676 8989 23115
medienstelle.wksta@justiz.gv.at
www.justiz.gv.at/wksta