Öffnungszeiten
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung (außer in dringenden Fällen)
Einlaufstelle:
Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr, wobei am Dienstag ab 13.00 Uhr, Mittwoch ab 12.00 Uhr sowie am Freitag ab 13.30 Uhr die Türglocke mit Gegensprechanlage links neben dem Eingang zu bedienen ist.
Zusätzlich steht ein Einlaufkasten rechts neben dem Eingang des Gerichtes zur Verfügung. Der Inhalt des Einlaufkastens wird von Montag bis Freitag ausschließlich um 08.00 Uhr und um 15.30 Uhr ausgehoben. Hier eingeworfene Eingaben gelten erst nach Aushebung als bei Gericht eingelangt.
Amtstag:
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und nur nach vorheriger persönlicher oder telefonischer Voranmeldung (außer in dringenden Fällen).
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich:
Termine für die kostenlose erste anwaltliche Rechtsauskunft können unter dem Link https://raknoe.at/eaa-termine/ abgerufen werden.
Amtstag
Dienstag von 8.00 bis 12.00
Erreichbarkeit
Telefon: 0043 2243 37582 0
Fax: 0043 2243 37582 35
Adresse
3400 Klosterneuburg
Tauchnergasse 3
Öffentliche Verkehrsmittel
Franz-Josefs-Bahn, Schnellbahn S40, Autobusse.
Das Gerichtsgebäude ist ca fünfzehn Gehminuten vom Bahnhof entfernt, Bushaltestellen befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Parkmöglichkeiten
Parkplätze sind in der Kurzparkzone vorhanden.Barrierefreiheit

Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT40 0100 0000 0546 0748
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT32 0100 0000 0546 1668
BIC: BUNDATWW