Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie für Ihre Anliegen bei Gericht einen Termin (+43 3322 42285):
- So stellen Sie sicher, dass die für Sie zuständige Person ausreichend Zeit hat.
- Bei der Terminvereinbarung kann bereits besprochen werden, welche Unterlagen Sie mitbringen sollen. Dies erspart Ihnen allenfalls einen weiteren Termin.
- Lange Wartezeiten können vermieden werden.
Parteienverkehr und Einsichtnahme in das Grundbuch: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Abweichende individuelle Terminvergaben sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Akteneinsicht und Beglaubigungen: täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Erstberatung - Erwachsenenschutz: Das VertretungsNetz Erwachsenenschutz bietet in den Räumlichkeiten des Bezirksgerichts Güssing Beratungen an. Diese Beratungen finden - nur bei Voranmeldung (+43 3322 42285-44) - 14-tägig (ungerade Kalenderwoche) am Dienstag Vormittag statt.
Familiengerichtshilfe: In diesem Gebäude befindet sich im Erdgeschoß die Familiengerichtshilfe für die Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf.
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Amtstag
Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr (Anmeldung empfohlen)
Erreichbarkeit
Telefon: +43 3322 42285
Fax: +43 3322 42285 10
Adresse
7540 Güssing
Grabenstraße 2
Parkmöglichkeiten
Im Bereich des Gerichtsgebäudes sind gebührenfreie Parkplätze vorhanden.
Ein großer gebührenfreier Parkplatz befindet sich in der Gartengasse / Kreuzung Badstraße.
Barrierefreiheit
Zugang
Das Gebäude ist auf allen Ebenen barrierefrei zugänglich, barrierefreie Toilette und Wickeltisch sind vorhanden.
Hilfsbedürftige Menschen unterstützt beim Eingang unsere geschulte Sicherheitskraft.

Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT19 0100 0000 0546 1417
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT40 0100 0000 0546 1912
BIC: BUNDATWW