Öffnungszeiten
Parteienverkehr: 8:00 bis 12:00 Uhr
Einlaufstelle: 07:30 bis 15:30 Uhr, Zimmer 2
tel. Erreichbarkeit: Montag, Mittwoch, Freitag von 7:30 - 11:30 Uhr, Dienstag, Donnerstag von 7:30 - 15:30 Uhr
Familienberatung: Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Amtstag
Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung
Erreichbarkeit
Telefon: +43 5 76014 343
Fax: +43 5 76014 343291
Adresse
6800 Feldkirch
Churerstraße 13
Parkmöglichkeiten
In der Churerstraße ist eine gebührenpflichtige Kurzparkzone vorhanden.Barrierefreiheit
Zugang
Ein barrierefreier Zugang ist möglich; ein Lift ist vorhanden.

Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT28 0100 0000 0548 0364
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT05 0100 0000 0548 0584
BIC: BUNDATWW