Öffnungszeiten
Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: 8.00 bis 12.00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung (außer in dringenden Fällen)
Einlaufstelle: Montag und Freitag: 7.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 7.30 bis 15.30 Uhr
Einlaufkasten: Außerhalb dieser Zeiten steht der Einlaufkasten links neben der Eingangstür zur Verfügung. Dieser wird zu den dort angegebenen Zeiten an den Öffnungstagen des Gerichts zwei Mal täglich entleert.
Hinweis: Am Montag und am Freitag ist jeweils ab 12.00 Uhr kein Zutritt zum Gericht möglich.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT:
Am Montag, Mittwoch und Freitag ist das Gericht ab 12.00 Uhr nur ausnahmsweise in dringenden Fällen erreichbar.
Familienberatung der Partner- und Familienberatung:
Beratung bei Familienrechts-, Obsorge-, Unterhalts- und Sozialrechtsfragen, sowie bei Beziehungs- und Partnerschaftsproblemen.
Dienstag 9.00 bis 11.00 Uhr
Amtstag: Vorsprachen am Amtstag sind grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung möglich.
Amtstag
Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Vorsprachen am Amtstag sind grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung möglich.Erreichbarkeit
Telefon: +43 57 60121
Fax: +43 57 60121 37188
Adresse
5400 Hallein
Schwarzstraße 4
Öffentliche Verkehrsmittel
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar (Haltestelle: Bahnhof Hallein).Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtige Kurzparkzonen befindet sich in der Umgebung des Gerichtsgebäudes.Barrierefreiheit
Zugang
Ein Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie ein Lift sind vorhanden.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT19 0100 0000 0545 0844
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT92 0100 0000 0545 0985
BIC: BUNDATWW