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Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt umfasst die politischen Bezirke Mödling, Baden, Wiener Neustadt (Bezirk und Stadt) sowie Neunkirchen.

In Jugendstrafsachen sowie Strafsachen wegen Gewalt im sozialen Nahraum sind besonders geschulte Staatsanwälte und Staatsanwältinnen eingesetzt.