Staatsanwaltschaft Wien erhebt Anklage wegen terroristischer Straftaten nach Ermittlungen zu Anschlagsplänen in Mekka, Dubai und Istanbul
Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen einen 20-jährigen Beschuldigten Anklage wegen der Verbrechen der terroristischen Straftat, der Reisen für terroristische Zwecke, der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation erhoben.
Dem Angeklagten wird insbesondere zur Last gelegt, zur terroristischen Straftat des Mordes eines abgesondert verfolgten, in Saudi-Arabien inhaftierten Beschuldigten, der im März 2024 in Mekka mit einem Messer einen Sicherheitsbeamten der heiligen Moschee zu töten versuchte und im Zuge seiner Festnahme weitere vier Personen mit dem Messer verletzte, beigetragen zu haben. Er soll diesen psychisch unterstützt und in seinem Tatentschluss bestärkt haben, indem er gemeinsam mit einem weiteren abgesondert verfolgten Angeklagten (siehe Presseaussendung der StA Wien vom 16.2.2026) in einem noch festzustellenden Zeitraum von Ende 2023 bis zum 11.3.2024 drei Terroranschläge im Namen des IS in Mekka, in Dubai und in Istanbul plante und vorbereitete, wobei ihr Tatplan vorsah, dass die Genannten im März 2024 jeweils einzeln an die genannten Orten reisen und dort jeweils einen Terroranschlag im Namen des IS verüben sollten. Außerdem wird dem Angeklagten vorgeworfen, in Umsetzung des gemeinsamen Tatplans am 4.3.2024 tatsächlich von Österreich nach Istanbul gereist zu sein, um dort einen Terroranschlag auf Kräfte der Polizei oder des Militärs im Namen des IS zu verüben, wobei er bis 11.3.2024 auch weiterhin mit dem in Saudi-Arabien abgesondert verfolgten Beschuldigten in Kontakt gestanden sein soll. Die geplanten Anschläge in Istanbul und Dubai wurden letztlich nicht ausgeführt.
Dem Angeklagten wird weiters zur Last gelegt, sich ab einem noch festzustellenden Zeitpunkt im Jahr 2023 bis Dezember 2024 als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung, nämlich der Terrororganisation IS-Islamic State, die darauf ausgerichtet war, dass von einem oder mehreren Mitgliedern terroristische Straftaten ausgeführt oder Terrorismusfinanzierung betrieben wird, unter anderem durch die oben angeführten Handlungen beteiligt zu haben, wobei er sich der Ideologie des IS bewusst war und sich zu dieser bekannte.
Die Strafdrohung für das Verbrechen der terroristischen Straftaten beträgt - unter Berücksichtigung des Alters des Angeklagten zu den Tatzeitpunkten - bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig; der Angeklagte hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu erheben.