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Staatsanwaltschaft Wien erhebt Anklage wegen terroristischer Straftaten nach Ermittlungen zu Anschlagsplänen auf Taylor Swift Konzert

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen einen 21-Jährigen Beschuldigten Anklage wegen der Verbrechen der terroristischen Straftaten, des Verbrechens der kriminellen Organisation und anderer Delikte beim zuständigen Landesgericht Wiener Neustadt erhoben.

Dem Angeklagten wird insbesondere zur Last gelegt, sich ab Mai 2023 bis zu seiner Festnahme im August 2024 als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung, die darauf ausgerichtet war, dass von einem oder mehreren Mitgliedern terroristische Straftaten ausgeführt werden, beteiligt zu haben, indem er einen Terroranschlag auf das am 9.8.2024 stattfindende Konzert der Sängerin Taylor SWIFT in Wien plante und vorbereitete. In diesem Zusammenhang wird ihm vorgeworfen, dass er sich im Internet ua. eine Anleitung zum Bau einer für die Anschläge des IS spezifischen Schrapnelle-Bombe auf Basis des Sprengstoffes Triacetontriperoxid (TATP) beschaffte und sich von anderen IS-Mitgliedern im Umgang mit Sprengstoff unterweisen ließ. Außerdem soll der Angeklagte Substanzen für die Herstellung von TATP erworben und bereits eine geringe Menge des Sprengstoffes daraus hergestellt haben.

Ebenso wird ihm zur Last gelegt, mehrfach Versuche unternommen zu haben, verschiedene Schusswaffen und eine Handgranate über illegale Händler zu kaufen und diese zur Einfuhr der Waffen nach Österreich zu bestimmen.

Die Staatsanwaltschaft Wien legt dem zum Tatzeitpunkt jungen Erwachsenen weiters zur Last, zur terroristischen Straftat des Mordes eines abgesondert verfolgten, in Saudi-Arabien inhaftierten Beschuldigten, der im März 2024 in Mekka mit einem Messer einen Sicherheitsbeamten der heiligen Moschee zu töten versuchte und im Zuge seiner Festnahme weitere vier Personen mit dem Messer verletzte, beigetragen zu haben, indem er diesen psychisch unterstützte und in seinem Tatentschluss bestärkte. Mit ihm und einem weiteren abgesondert verfolgten Beschuldigten soll er darüber hinaus Anschläge in Dubai und Istanbul geplant haben, die letztlich nicht ausgeführt wurden.

Dem Angeklagten wird außerdem zur Last gelegt, mit Videos, die das Töten von Ungläubigen zum Ziel hatten, über Snapchat zu terroristischen Straftaten aufgefordert zu haben sowie über verschiedene Messenger-Dienste IS-verherrlichende Dateien und anderes IS-Propagandamaterial versendet und sich durch diese Tathandlungen an der Terrororganisation IS beteiligt und aktiv zu dieser bekannt zu haben.

Die Strafdrohung für das Verbrechen der terroristischen Straftaten beträgt - unter Berücksichtigung des Alters des Angeklagten zu den Tatzeitpunkten - bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig; der Angeklagte hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu erheben.