Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2]

Staatsanwaltschaft Wien erhebt Anklage in der Causa „Uhrentaxi“

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen drei Beschuldigte Anklage wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Diebstahls in krimineller Vereinigung und anderer Delikte erhoben. Den Angeklagten im Alter zwischen 33 und 57 Jahren wird zur Last gelegt, über einen Zeitraum von mehreren Jahren in ihrer Eigenschaft als Taxifahrer bewusst stark alkoholisierte Opfer vor Diskotheken ausgewählt zu haben, um diese in weiterer Folge zu bestehlen. In Umsetzung ihres Planes fuhren sie die Fahrgäste jeweils über Umwege in die Nähe der angegebenen Wohnadresse und warteten, bis die Opfer aufgrund ihrer Alkoholisierung in einen Tiefschlaf verfielen. Diesen Moment nutzten sie, um ihnen ihre Wertgegenstände, insbesondere hochpreisige Armbanduhren wegzunehmen, wodurch sie einen Schaden von insgesamt ca. € 350.000,- verursachten. Zumal der Erstangeklagte in zwei Fällen den Opfern die Uhr gewaltsam vom Handgelenk riss beziehungsweise dies versuchte, wird ihm überdies das Verbrechen des Raubes zur Last gelegt. Der Viertangeklagte hat den Weiterverkauf einiger Uhren organisiert und dadurch das Vergehen der Hehlerei begangen.

 
Die Täter konnten insbesondere durch Zeugenaussagen, Videoaufnahmen und Auswertungen von Messenger-Diensten ausgeforscht und letztlich auf frischer Tat betreten werden.
Die Strafdrohung für das Verbrechen des Raubes beträgt von einem bis zu zehn Jahren, für das Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Diebstahls in krimineller Vereinigung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Für das Vergehen der Hehlerei besteht eine Strafdrohung von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.